POL-DN: 0305015 -1- Erster Diversionstag bei der Kreispolizeibehörde Düren
Düren (ots)
0305015 -1- Erster Diversionstag bei der Kreispolizeibehörde Düren
Staatsanwaltschaft Aachen, Jugendgerichtshilfe Düren und Polizei Düren gemeinsam gegen Jugendkriminalität! (Foto als Anlage)
Kreis Düren - Die Bekämpfung der Jugendkriminalität ist ein besonderes ge-sellschaftliches Anliegen. Im Jahr 2002 wurden im Bereich der Kreispolizei-behörde Düren 2240 Tatverdächtige im Alter unter 21 Jahren ermittelt, die 4301 Straftaten begingen, damit kommt jeder dritte Tatverdächtige aus die-ser Altersgruppe.
Die Kriminalität junger Menschen macht den Älteren Sorgen, wir wissen nicht, wie lange sie anhält und sie erscheint oft irrational. Dabei hat die Ju-gendkriminalität ganz unterschiedliche Erscheinungsformen. Die große Mehrheit junger Täter ist dadurch gekennzeichnet, dass das Auftreten krimi-neller Handlungen auf die Jugend selbst beschränkt bleibt und im frühen Er-wachsenenalter ohne staatliche Eingriffe endet.
Wenn diese Fälle der leichten und mittleren Kriminalität zuzurechnen sind, muss eine Reaktion erfolgen, die diese Jugendlichen nicht unnötig kriminali-siert und ihnen sogar noch Zukunftschancen nimmt. Solche Möglichkeiten bietet das sogenannte Diversionsverfahren.
Die Staatsanwaltschaft kann Strafverfahren nach § 45 (2) Jugendgerichtsge-setz einstellen, wenn erzieherische Maßnahmen eingeleitet werden oder sich die Täter um einen Ausgleich mit den Opfern bemühen.
Damit die jugendlichen Tatverdächtigen die erzieherische Wirkung nach-drücklich und wirkungsvoll erfahren, muss die "Strafe" möglichst schnell nach der Tat erfolgen, sie muss unter Mitwirkung des Delinquenten zustande kommen und er muss die staatlichen Stellen als Einheit erleben. So lässt sich die Rückfallwahrscheinlichkeit senken. Straftäter belasten die Gesellschaft nicht mehr, die Bürger werden vor Straftaten geschützt und junge Menschen haben bessere Zukunftschancen.
Die Diversionstage schaffen dafür die besten Voraussetzungen. Durch die sehr enge Kooperation der beteiligten Behörden kann ein jugendlicher Täter schon wenige Wochen nach der Tat "seine Maßnahmen" erleben. Er muss beispielsweise gemeinnützige Arbeit leisten, an einem Konflikttraining teil-nehmen oder einen Ausgleich mit dem Verletzten erreichen. So lernt er, dass die kriminellen Verhaltungsweisen nicht toleriert werden und das gesetzliche Grenzen und Rechte anderer beachtet werden müssen. Die Folgen der Tat werden ihm deutlich.
Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Polizei führen die Diversionsta-ge gemeinsam in den Räumen der Polizei durch. Tür an Tür und Hand in Hand werden die Fälle dann abgearbeitet. Nach der Vernehmung und auf entsprechenden Vorschlag durch die Polizei entscheidet der Staatsanwalt nach Beratung mit der Jugendgerichtshilfe über die Maßnahme. Die Jugend-gerichtshilfe führt unmittelbar die Gespräche mit den Tatverdächtigen und kann die Maßnahme direkt festlegen. Dann müssen zum Beispiel die Sozi- alstunden noch geleistet werden und die Staatsanwaltschaft kann das Verfah-ren endgültig einstellen.
Nach dem ersten Diversionstag am 13.05.2003 waren sich alle Beteiligten einig. Das große persönliche Engagement und die reibungslose Zusammen-arbeit haben sich gelohnt. Das Projekt wird auf jeden Fall fortgesetzt./ast
ots-Originaltext: Polizei Düren
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