POL-DN: Seltsames Verhalten einer Schwangeren
Jülich (ots)
Eine 69 Jahre alte Jülicherin wurde am Samstagmorgen von einer Unbekannten verfolgt, angesprochen und um Hilfe gebeten. Möglicherweise plante sie eine Straftat.
Die Seniorin schilderte das Geschehen später der Polizei, da ihr das Verhalten einer ihr unbekannten Frau doch sehr merkwürdig vorkam: Gegen 09:00 Uhr befand sie sich in einem Supermarkt im Gewerbegebiet Heckfeld, als ihr eine augenscheinlich schwangere Frau auffiel, die sich ständig in ihrer Nähe aufhielt. Zu einem Kontakt zwischen den beiden Frauen kam es hier jedoch nicht. Als die 69-Jährige nach ihrer wenige Minuten andauernden Heimfahrt gerade dabei war, ihre Einkäufe ins Haus zu tragen, wurde sie von eben jener Schwangeren angesprochen, die sich plötzlich auf ihrem Grundstück aufhielt. Die Unbekannte gab an, Schmerzen zu haben und bat darum, die Toilette aufsuchen zu dürfen. Die Seniorin gestattete ihr den Zutritt zum Haus, ließ die Fremde aber nicht aus den Augen. Das Angebot, einen Rettungswagen zu verständige, lehnte die Unbekannte ab. Als kurz darauf eine Angehörige der Seniorin erschien, verabschiedete sich die Schwangere zügig und entfernte sich in nicht bekannte Richtung.
Es wird vermutet, dass die Unbekannte die Seniorin gezielt in dem Supermarkt auswählte, ihr nach Hause folgte und dort den Kontakt suchte, um die Hilfsbereitschaft der Dame auszunutzen. Möglicherweise plante die Fremde einen Diebstahl oder Betrug, doch auch wenn keine Vorbereitung für eine Straftat vorlag, so ist das Verhalten der Unbekannten zumindest sehr merkwürdig. Vergleichbare Fälle sind der Polizei bislang nicht gemeldet worden.
Die unbekannte Frau war etwa 1,60 m groß und geschätzte 20 bis 30 Jahre alt. Sie sprach deutsch mit osteuropäischem Akzent, auch ihr Äußeres ließ auf eine osteuropäische Herkunft schließen. Sie war bekleidet mit einer hellvioletten Jacke und einem rosa Schal. Sollten Sie auf ähnliche Weise verfolgt und/oder um Hilfe gebeten werden, legen Sie ein gesundes Maß an Misstrauen an den Tag und lassen Sie Ihre Hilfsbereitschaft nicht ausnutzen. Lassen Sie Fremde nicht in Ihre Wohnräume oder diese darin unbeaufsichtigt!
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