POL-DN: Doppelter Auffahrunfall und die Folgen
Linnich (ots)
Zu einem ungewöhnlichen Unfallgeschehen kam es am frühen Dienstagabend auf der B 57 bei Gereonsweiler. Eine 24 Jahre alte Motorradfahrerin wurde dabei leicht verletzt, ein Autofahrer unter Alkoholeinfluss blieb unverletzt. Es entstand ein Schaden in Höhe von etwa 2000 Euro.
Gegen 18:25 Uhr hatten zwei Motorradfahrer, darunter die 24-Jährige aus Linnich, die B 57 aus Richtung Puffendorfer Kreuzung kommend in Fahrtrichtung Linnich befahren. Hinter den Krädern fuhr ein 28-jähriger Hückelhovener mit seinem Pkw. Im Verlauf der dortigen Baustelle kam es laut Angaben der jungen Frau zu einer Berührung zwischen ihrer Maschine und dem Pkw, denn dieser fuhr auf das Zweirad auf. Die Kradfahrerin und ihr Begleiter wollten daraufhin nach dem Passieren der Baustelle am Fahrbahnrand anhalten, um sich mit dem Unfallverursacher auszutauschen. Dieser überholte die beiden Motorräder jedoch, wobei er eine beleidigende Geste in Richtung der Kradfahrerin getätigt haben soll. Nachdem er an der falschen Seite an einer Verkehrsinsel vorbeigefahren war, bremste er seinen Wagen abrupt ab. Die dahinter fahrende 24-Jährige bremste noch, fuhr dennoch auf das Heck des Autos auf und kam dabei mitsamt ihrer Maschine zu Fall, wodurch sie leicht verletzt wurde. Nach einer Behandlung durch die Besatzung eines Rettungswagens konnte sie später ihre Fahrt später fortsetzen.
Gegenüber den zur Unfallaufnahme anwesenden Polizeibeamten zeigte sich der 28-jährige Autofahrer sehr respektlos. Er weigerte sich zunächst, die zur Unfallaufnahme verpflichtend anzugebenden Daten mitzuteilen. Einen Alkoholtest führte er jedoch freiwillig durch - und musste aufgrund des Ergebnisses von umgerechnet 1,16 Promille zur Polizeiwache Jülich gebracht werden, damit ihm dort von einer Ärztin eine Blutprobe entnommen werden konnte. Deren Kompetenzen zweifelte der Hückelhovener ebenso an wie die der Beamten, ließ die Maßnahme jedoch widerstandslos über sich ergehen.
Sein Führerschein wurde sichergestellt, das Fahren mit fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen vorerst untersagt. Aufgrund des gesamten Verhaltens des Mannes kamen bei den Polizisten erhebliche Zweifel daran auf, ob er charakterlich überhaupt geeignet ist, mit Kraftfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Daher wurde ein entsprechender Bericht an das zuständige Straßenverkehrsamt geschickt.
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