POL-DN: Verkehrsunfall verursacht und Widerstand geleistet
Düren (ots)
Am Samstagnachmittag mussten Polizeibeamte nicht nur einen Unfall aufnehmen, sondern sich auch mit dem aggressiven Verhalten des Unfallverursachers auseinandersetzen.
Gegen 15:50 Uhr passierte der Verkehrsunfall auf der Valencienner Straße in Höhe der Straße "Am Ellernbusch". Ein 44-jähriger Autofahrer aus Merzenich war dort in Fahrtrichtung Gürzenich unterwegs. An einer Rotlicht zeigenden Ampel musste er warten. Ein hinter ihm fahrender Autofahrer, ein 33-jähriger Dürener, registrierte dies wohl nicht. Er fuhr nahezu ungebremst auf das stehende Fahrzeug auf. Während die beiden Fahrzeugführer unverletzt blieben, musste ein im Fahrzeug des Merzenichers mitfahrendes elfjähriges Kind zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. An den Autos entstand ein Sachschaden von circa 12.000 Euro.
Der Unfallverursacher, so sagten es Zeugen später aus, machte gleich den Eindruck, stark alkoholisiert zu sein. Beim Aussteigen schwankte er dermaßen, dass er sich zunächst am Fahrzeug festhalten musste. Gegenüber der eintreffenden Streifenwagenbesatzung erklärte er sogleich, dass er betrunken sei und keine Fahrerlaubnis habe. Im weiteren Verlauf der Unfallaufnahme änderte sich die Stimmungslage des Düreners rapide. Er zeigte ein aggressives Verhalten, insbesondere dann, wenn unbeteiligte Autofahrer aufgrund der Verkehrsstörung hupten. Mehrmals musste er davon abgehalten werden, auf die Fahrbahn zu laufen und die Verkehrsteilnehmer anzugreifen. Er musste schließlich in den Streifenwagen gesetzt und dort, weil er immer wieder aussteigen wollte, gefesselt werden. Hierbei leistete er passiven Widerstand und beleidigte die Beamtinnen fortwährend. Er wurde schließlich zur Polizeiwache verbracht, wo ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Ein Atemalkoholtest hatte zuvor einen Wert von 2,6 Promille angezeigt. Zur Verhinderung weiterer Straftaten verblieb er zunächst im Polizeigewahrsam. Die Beifahrerin des Unfallverursachers war zugleich die Fahrzeughalterin. Gegen die Frau, die ebenfall deutlich unter Alkoholeinfluss stand, wurde ein Strafverfahren wegen des Zulassens des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
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