POL-DN: 0503241 Landrat Wolfgang Spelthahn antwortet auf die Äußerungen von Herrn Jens Bröker, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Kreistag Düren, zur Entweichung des nach § 63 StGB untergebrachten Patienten Menden
Düren (ots)
"Ich muss der Auffassung von Herrn Bröker, dass die polizeiliche Fahndung im Fall Menden schleppend angelaufen ist, deutlich und entschieden widersprechen. Aus der Fahndungsakte der Polizei ergeben sich folgende Fakten:
Nachdem die Rheinischen Kliniken am 08.03.05 gegen 11.17 Uhr das Entweichen des Patienten Erwin Menden fernmündlich bei der Polizei meldeten, wurde bereits um 11.18 Uhr eine polizeiinterne Fahndung von der Leitstelle der Polizei ausgelöst und im näheren und weiteren Umfeld des Klinikgeländes nach der Person gesucht.
Um 11.40 Uhr wurde das Landeskriminalamt NRW und die Staatsanwaltschaft Bonn per Telefax über den Sachverhalt informiert. Bereits um 11.50 Uhr nahmen Beamte des zuständigen Kriminalkommissariates die Ermittlungen in der Klinik auf. Dass dabei persönlich durch den behandelnden Arzt an die Beamten übergebene schriftliche Fahndungsersuchen der Rheinischen Kliniken Düren enthielt auch den handschriftlichen Vermerk "Alkoholmissbrauch". Dieser Vermerk wurde in einem Gespräch mit dem Arzt verifiziert und führte zu der Aussage, dass von dem Patienten keine akute Gefahr ausgeht.
Die Fahndungsarbeit der Polizei wurde also am 08.03.05 direkt eingeleitet und an den Folgetagen intensiv fortgesetzt. Es wurden insbesondere die bekannt gewordenen Kontaktpersonen und Kontaktörtlichkeiten abgeklärt, ohne dass es dabei zu einem Fahndungserfolg kam.
Am 14.03.05 gegen 09.50 Uhr teilte der behandelnde Arzt des Gesuchten einem Ermittlungsbeamten der Polizei fernmündlich mit, dass man nun eine Öffentlichkeitsfahndung befürworte. Diese Aussage stand offenbar mit dem bis dahin erfolgten Zeitablauf in Verbindung. Aufgrund dieser Mitteilung nahm die Polizei unmittelbar Kontakt mit der Staatsanwaltschaft in Bonn auf. Nach Prüfung des Sachverhaltes wurde von dort am Vormittag des 15.03.05 die Öffentlichkeitsfahndung angeordnet. Diese wurde dann an diesem Tag, um 13.36 Uhr, durch eine Pressemeldung an die Medien umgesetzt. Mit Beginn der Öffentlichkeitsfahndung und der Berichterstattung in den Medien sind bisher 36 Hinweise aus der Bevölkerung bei der Kreispolizeibehörde Düren eingegangen. Bisher haben diese Spuren aber noch nicht zum Ergreifen des Flüchtigen geführt.
Die von Herrn Bröker am 22.03.05 gegen 18.00 Uhr auf der Internetseite der Kreispolizeibehörde Düren festgestellte Fahndungsmeldung im Fall Menden ist dort bereits seit dem 15.03.05 eingestellt. Es handelt sich um den identischen Text der Pressemeldung, die am 15.03.05 an die Medien gesteuert wurde. Dieser Text wurde vor der Veröffentlichung mit dem Pressesprecher des Landschaftsverbandes Rheinland, Herrn Hermes, abgestimmt und trifft zudem die volle Zustimmung der Staatsanwaltschaft Bonn. Ich kann daher nicht erkennen, dass es sich hierbei um fehlerhafte Informationen handeln soll. Ebenso liegt für mich daher auch kein Grund dafür vor, den Inhalt zu korrigieren."
ots-Originaltext: Polizei Düren
Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=8
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