POL-DN: 05080302 Platzverweis für Annakirmes-Störer
Düren (ots)
Am Dienstagabend wurden auf der Annakirmes mehrere Personen bei zwei Schlägereien verletzt. Die Polizei sprach gegen einen 30-jährigen Tatverdächtigen ein Aufenthaltsverbot aus. Der Mann darf die diesjährige Annakirmes nun nicht mehr besuchen.
Gegen 21.00 Uhr kam es zunächst beim Streit um die Besetzung von Gondeln eines Fahrgeschäfts zur handfesten Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen. Bei dem Handgemenge, an dem insgesamt mindestens sieben Personen beteiligt waren, gingen zwei Familien aus Erftstadt und Düren aufeinander los. Die Prügelei wurde dann durch die auf dem Kirmesplatz präsenten Fußstreifen der Polizei beendet. Ein 38-Jähriger musste mit einer Platzwunde durch einen RTW zur ambulanten Behandlung einem Krankenhaus zugeführt werden. Andere Beteiligte wollten sich erforderlichenfalls mit leichteren Verletzungen selbstständig in ärztliche Behandlung begeben. Die Familien beschuldigen sich wechselseitig. Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren gegen die Beteiligten eingeleitet.
Kurz vor 23.00 Uhr wurde bei einer Fußstreife ein weiteres Körperverletzungsdelikt angezeigt. Die Beamten waren durch einen im Gesicht verletzten Kirmesbesucher angesprochen worden. Der 21-jährige Dürener hatte kurz zuvor von einem ihm bekannten 30-Jährigen aus Frechen Schläge erhalten und wies deutliche Verletzungen auf, die er später in einem Krankenhaus ambulant behandeln lassen musste. Der noch auf dem Kirmesplatz anwesende Tatverdächtige trat dann auch im Beisein der Polizisten aggressiv und bedrohlich gegenüber dem Geschädigten auf. Schließlich musste der leicht unter Alkoholeinfluss stehende Mann zur Verhinderung weiterer Straftaten in polizeilichen Gewahrsam genommen werden.
Gegen den Beschuldigten wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Aufgrund des gezeigten Verhaltens war es zudem erforderlich, ihm durch eine, auch schriftlich mitgeteilte, Polizeiverfügung einen weiteren Aufenthalt im Bereich der Kirmes zu untersagen. Das Verbot gilt bis zum Ende der diesjährigen Veranstaltung.
Die Zulässigkeit der Verhängung von Aufenthaltsverboten ergibt sich aus den Bestimmungen des Polizeigesetzes NRW. Demnach kann die Polizei einer Person den Aufenthalt an einem bestimmten örtlichen Bereich verbieten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person in diesem Bereich Straftaten begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot werden mit Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro und weiteren polizeilichen Maßnahmen geahndet. Die Polizei wird für die Dauer der Annakirmes gegen entsprechend auffällige Personen auch weiter mit dem Mittel des Aufenthaltsverbotes vorgehen, um einen störungsfreien und friedlichen Verlauf des Volksfestes zu gewährleisten.
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