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Polizei Düren

POL-DN: 05080302 Platzverweis für Annakirmes-Störer

Düren (ots)

Am Dienstagabend wurden auf der Annakirmes mehrere
Personen bei zwei Schlägereien verletzt. Die Polizei sprach gegen 
einen 30-jährigen Tatverdächtigen ein Aufenthaltsverbot aus. Der Mann
darf die diesjährige Annakirmes nun nicht mehr besuchen.
Gegen 21.00 Uhr kam es zunächst beim Streit um die Besetzung von 
Gondeln eines Fahrgeschäfts zur handfesten Auseinandersetzung 
zwischen zwei Personengruppen. Bei dem Handgemenge, an dem insgesamt 
mindestens sieben Personen beteiligt waren, gingen zwei Familien aus 
Erftstadt und Düren aufeinander los. Die Prügelei wurde dann durch 
die auf dem Kirmesplatz präsenten Fußstreifen der Polizei beendet. 
Ein 38-Jähriger musste mit einer Platzwunde durch einen RTW zur 
ambulanten Behandlung einem Krankenhaus zugeführt werden. Andere 
Beteiligte wollten sich erforderlichenfalls mit leichteren 
Verletzungen selbstständig in ärztliche Behandlung begeben. Die 
Familien beschuldigen sich wechselseitig. Die Polizei hat ein 
Ermittlungsverfahren gegen die Beteiligten eingeleitet.
Kurz vor 23.00 Uhr wurde bei einer Fußstreife ein weiteres 
Körperverletzungsdelikt angezeigt. Die Beamten waren durch einen im 
Gesicht verletzten Kirmesbesucher angesprochen worden. Der 21-jährige
Dürener hatte kurz zuvor von einem ihm bekannten 30-Jährigen aus 
Frechen Schläge erhalten und wies deutliche Verletzungen auf, die er 
später in einem Krankenhaus ambulant behandeln lassen musste.
Der noch auf dem Kirmesplatz anwesende Tatverdächtige trat dann auch 
im Beisein der Polizisten aggressiv und bedrohlich gegenüber dem 
Geschädigten auf. Schließlich musste der leicht unter Alkoholeinfluss
stehende Mann zur Verhinderung weiterer Straftaten in polizeilichen 
Gewahrsam genommen werden.
Gegen den Beschuldigten wurde ein Strafverfahren eingeleitet. 
Aufgrund des gezeigten Verhaltens war es zudem erforderlich, ihm 
durch eine, auch schriftlich mitgeteilte, Polizeiverfügung einen 
weiteren Aufenthalt im Bereich der Kirmes zu untersagen. Das Verbot 
gilt bis zum Ende der diesjährigen Veranstaltung.
Die Zulässigkeit der Verhängung von Aufenthaltsverboten ergibt 
sich aus den Bestimmungen des Polizeigesetzes NRW. Demnach kann die 
Polizei einer Person den Aufenthalt an einem bestimmten örtlichen 
Bereich verbieten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die
Person in diesem Bereich Straftaten begehen oder zu ihrer Begehung 
beitragen wird. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot werden mit 
Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro und weiteren polizeilichen Maßnahmen 
geahndet.
Die Polizei wird für die Dauer der Annakirmes gegen entsprechend 
auffällige Personen auch weiter mit dem Mittel des 
Aufenthaltsverbotes vorgehen, um einen störungsfreien und friedlichen
Verlauf des Volksfestes zu gewährleisten.

Rückfragen bitte an:

Polizei Düren
Pressestelle

Telefon: 02421-949345
Fax: 02421-949349

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