POL-DN: 05081201 Landrat Wolfgang Spelthahn widerspricht Bürgerwehr
Düren (ots)
Den Vorwürfen, die durch das "Gardecorps Dürener Bürgerwehr 96 e.V." in der Öffentlichkeit zu einem Einsatz der Polizei und des Rettungsdienstes am vergangenen Wochenende gemacht wurden, tritt Landrat Wolfgang Spelthahn mit Entschiedenheit entgegen. "Ich habe die Einsatzsituation genauestens überprüfen lassen. Es gibt für mich keinerlei Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten der Polizeibeamten oder Anlass zu anderen Beanstandungen", so der Leiter der Kreispolizeibehörde Düren.
Aufgrund der Vorankündigung des Veranstalters wurde das Biwak des Gardecorps unter Leitung eines erfahrenen Beamten aufgrund der räumlichen Nähe zum Annakirmesplatz von den Beamtinnen und Beamten des Sondereinsatzes "Annakirmes" mit überwacht. Gegen 23.45 Uhr mussten die Beamten dabei erstmals einschreiten, weil sich Anwohner über die laute Musik aus dem Holzbendenpark beschwert hatten. Dabei wurde festgestellt, dass eine Genehmigung zum Betreiben einer Lautsprecheranlage für das Gardecorps nur bis 22.00 Uhr vorlag.
Nachdem um 00.46 Uhr ein Körperverletzungsdelikt aus dem Park bei der Einsatzleitstelle der Polizei gemeldet wurde, wurden unmittelbar danach Einsatzkräfte in den Bereich des Tatortes entsandt. Ein Beamter der Leitstelle nahm mit dem Melder wieder telefonischen Kontakt auf, um weitere Einzelheiten für die Fahndungsmaßnahmen zu erfahren. Durch den Einsatzleiter des Sondereinsatzes wurden den Beamtinnen und Beamten direkt die Fahndungsbereiche zugeteilt, so dass sie für den Beschwerdeführer nicht unbedingt sichtbar wurden. Bei dieser Tätigkeit konzentrierte sich die Polizei insbesondere auf den Bereich des Hallenbades, da zu vermuten war, dass die Täter in diese Richtung geflohen waren. Diese Maßnahmen führten bereits gegen 01.00 Uhr zum Erfolg. Es wurde eine weibliche Person angetroffen und überprüft, bei der Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie offenbar im Kontakt mit den Tätern gestanden hat, aber keine Fahndungshinweise zu ihnen abgeben konnte oder wollte. Aus dieser Identitätsfeststellung und weitergehenden polizeilichen Maßnahmen können sich wichtige Hinweise zur Aufklärung der angezeigten Straftat ergeben.
Zu diesem Zeitpunkt wurden am angegebenen Tatort durch die dorthin entsandten Polizeibeamten keine Feststellungen zu einer Schlägerei, einer verletzten Person oder zu einem Anrufer getroffen.
Als der Leitstelle der Polizei gegen 01.27 Uhr ein erneutes Delikt aus dem Holzbendenpark gemeldet wurde, trafen Polizeibeamte bereits kurze Zeit später am angegebenen Ort ein. Hier erhielten sie die Auskunft, dass die Personen mit Feuerwerkskörpern beschmissen worden seien. Im Park konnten die Beamten jedoch keine Gegenstände auffinden, die als Beweismittel in Frage gekommen wären.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Pflichten eines Veranstalters hingewiesen. Der staatliche Auftrag der Polizei entlässt eben einen Veranstalter nicht aus seiner Pflicht, Gefahren, die von seiner Veranstaltung ausgehen oder in ihrem Zusammenhang entstehen können, wirksam zu vermeiden und für Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Gerade die Erfahrungen aus der letztjährigen Veranstaltung, die vom Gardecorps in Feld geführt werden, hätten auch beim Veranstalter dazu führen müssen, sich entsprechend, z.B. durch die Gestellung von Ordnerdiensten, auf mögliche Störungen vorzubereiten. Das ist offensichtlich unterblieben. Der Veranstalter kann nicht exklusiv für seine Veranstaltungen die Präsenz der Polizei in Anspruch nehmen. Insbesondere wenn eine derartige Veranstaltung während der Annakirmes am "Feuerwerkstag" durchgeführt wird und die Polizei die Prioritäten sachgerecht zuzuweisen hat. Auch die bei anderen Veranstaltungen längst übliche Vorbereitung von rettungsdienstlichen Maßnahmen wurde anscheinend nicht organisiert.
"Ich verwahre mich vor dem geschilderten Eindruck, die Polizeibeamten hätten nicht mit der nötigen Motivation und Konsequenz den Einsatz wahrgenommen. Nach den mir vorliegenden Informationen über den Ablauf des Einsatzes stelle ich fest, dass der Vorwurf einer zeitlichen Verzögerung jeglicher Grundlage entbehrt. Die Beamten handelten zu jedem Zeitpunkt sachgerecht und effizient sowie im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen und der taktischen Notwendigkeiten. Daher haben sie sich aufgrund der telefonisch bekannt geworden Details der Straftat zunächst vordringlich um die Fahndung nach den Tätern gekümmert, um die Kontaktaufnahme mit dem Geschädigten sich daran unmittelbar anschließen zu lassen", stellt Landrat Wolfgang Spelthahn abschließend fest.
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