POL-DN: 05081908 Polizeiliche Maßnahmen zum Schulbeginn 2005
Kreis Düren (ots)
Am 22. August 2005 beginnt das neue Schuljahr. Die Verkehrssicherheit der Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Erstklässler, ist auch in diesem Jahr zum Schulbeginn ein wesentliches Anliegen der Kreispolizeibehörde Düren.
Um die Sicherheit für Kinder im Straßenverkehr unmittelbar nach den Ferien auf dem Schulweg und in von Kindern genutzten Freizeitbereichen zu erhöhen, führt die Polizei im Kreis Düren in der 34. Kalenderwoche gezielte verkehrspolizeiliche Maßnahmen durch. In der Zeit vom 22. August 2005 bis zum 26. August 2005 werden die Polizeiinspektionen Düren und Jülich flächendeckende Verkehrsüberwachungen mit Schwerpunktbildung im Bereich von Schulen und Freizeitstätten durchführen. Dabei werden bereits täglich vor Schulbeginn, aber auch in den Nachmittagsstunden, an Grundschulen, Spiel- und Sportplätzen, Jugendheimen, kinderreichen Wohngebieten und Örtlichkeiten, an denen sich Kinderunfälle häufen oder häufen könnten, Maßnahmen durchgeführt. Den besonderen Unfallrisiken für Kinder wird insbesondere durch folgende Maßnahmen begegnet:
- Geschwindigkeitskontrollen, auch unter Einbeziehung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung - Konsequentes Anhalten von Betroffenen; zielgruppenorientierte Verkehrsaufklärungsgespräche - Fahrradkontrollen - Kontrolle der Anlegepflicht von Sicherheitsgurten und der Verwendung von Kinderrückhaltesystemen (Kindersitze) - Überwachung auch von Fehlverhaltensweisen von Kindern, Erwachsenen/Fahrzeugführern auf dem Schulweg, an Kreuzungen und Einmündungen, Lichtsignalanlagen, an Fußgängerüberwegen und Querungshilfen - Überwachung von Halt-/Parkverboten; Freihalten und Benutzung von Radwegen.
Geben Sie ein gutes Beispiel! Die aufgeführten Aktivitäten zur Verkehrsüberwachung unterstützen die bereits seit Jahren erfolgreich durchgeführten Präventionsprogramme der Kreispolizeibehörde, die im Rahmen der Schulbeginnwoche intensiviert fortgesetzt werden. Zur Minimierung des Unfallrisikos muss den Kindern verkehrsgerechtes Verhalten vermittelt werden. Verkehrsaufklärung und Verkehrserziehung ist aber nicht alleine Aufgabe der Polizei und ihrer Ordnungspartner. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang auch der Vorbildfunktion der Erwachsenen zu. Angestrebt wird durch die polizeilichen Maßnahmen auch, das positive Leitbild, das die Erwachsenen den Kindern geben können, hervorzuheben.
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