POL-DN: 05112106 Verkehrsunfälle mit Flucht
Jülich (ots)
In Mersch sowie in Titz-Rödingen wurden am Wochenende jeweils geparkte Pkw durch noch unbekannte Verkehrsteilnehmer beschädigt, die sich anschließend von der Unfallstelle entfernten, ohne sich um den durch sie verursachten Schaden zu kümmern.
Am Freitagabend parkte eine 29-jährige Jülicherin ihren Pkw in Mersch auf der Kreuzstraße an der Ecke zum Sportplatz und begab sich auf eine Tanzveranstaltung. Als sie um 23.45 Uhr zum Fahrzeug zurückkehrte, stellte sie frische Unfallbeschädigungen im Frontbereich ihres Autos fest.
Ähnlich erging es einem 26-jährigen Autobesitzer aus Rödingen. Das jetzt am Heck unfallbeschädigte Fahrzeug wurde am Freitagabend auf einem Parkstreifen auf der Straße "Gerade Eiche" abgestellt. Am Sonntagmittag wurden die Beschädigungen dann bemerkt.
Die Polizei ermittelt in beiden Fällen wegen Verkehrsunfall mit Flucht und hat Strafverfahren eingeleitet. Sachdienliche Hinweise werden an die Einsatzleitstelle der Polizei in Düren unter Telefon 0 24 21/949-245 oder an die Polizeiinspektion Jülich unter Telefon 0 24 61/627-0 erbeten.
Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat! Es handelt sich um ein Delikt, das mit empfindlichen Strafen sanktioniert wird. Der § 142 des Strafgesetzbuches sieht beim "Unerlaubten Entfernen vom Unfallort" als Strafandrohung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Unfallflüchtigen droht darüber hinaus auch der zusätzliche Entzug der Fahrerlaubnis.
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