POL-DN: 05112109 Gegen die Gurtanlegepflicht verstoßen
Vettweiß (ots)
Ein 24 Jahre alter Autofahrer aus Düren zog sich am Sonntagabend bei einem Verkehrsunfall schwere Verletzungen zu. Er musste zur stationären Behandlung mit einem RTW in ein Krankenhaus transportiert werden.
Kurz nach 22.00 Uhr befuhr der Dürener die L 211 von Ginnick kommend in Fahrtrichtung Froitzheim. Im letzten Drittel einer für ihn unübersichtlichen Linkskurve geriet er aus bislang noch unbekannter Ursache nach rechts auf den dortigen Grünstreifen. Anschließend steuerte er sein Fahrzeug zurück auf die Fahrbahn, geriet dort auf die Gegenfahrspur und schleuderte über einen Leitpfosten und ein Verkehrszeichen hinweg, bis dass der Wagen auf einem leicht abschüssigen Wirtschaftsweg auf der Beifahrerseite liegen blieb. Der erheblich beschädigte Wagen musste von der Unfallstelle abgeschleppt werden. Die Gesamtschadenshöhe beläuft sich nach ersten Schätzungen auf über 12.000 Euro.
Der Fahrer erlitt bei dem Geschehen Verletzungen am Kopf. Wie der 24-Jährige den aufnehmenden Beamten mitteilte, hatte er den Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt.
Zur Vermeidung solcher schwerwiegender Verletzungen, wie sie erneut auch bei diesem Verkehrsunfall eingetreten sind, hat die Polizei in den beiden vergangenen Wochen zum wiederholten Mal länderübergreifend spezielle Gurtkontrollen durchgeführt. Dabei wurden für den Bereich des Kreises Düren mehr als 650 Fahrzeugführer und Mitfahrer registriert, die gegen die Gurtanlegepflicht verstoßen hatten. Die Verstöße wurden überwiegend mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro geahndet. Polizeidirektor Werner Eismar weist im Zusammenhang mit diesem Unfall darauf hin, dass gerade dann, wenn Fahrzeuge von der Fahrbahn abkommen, schwere Verletzungen und weitere gravierende Unfallfolgen vermieden werden können, wenn Sicherheitsgurte und Kinderrückhalteeinrichtungen vorschriftsmäßig benutzt werden.
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