POL-DN: 05122008 Im Überholverbot mit Gegenverkehr zusammengestoßen
Linnich (ots)
Obwohl das Überholen an dieser Stelle verboten war, wollte eine 43-jährige Autofahrerin aus Alsdorf am Dienstagmorgen auf der B 57 an einem vorausfahrenden Fahrzeug vorbei fahren. Es kam zur Kollision mit einem Entgegenkommenden.
Gegen 07.20 Uhr befuhr die 43-Jährige die B 57 aus Richtung Gereonsweiler kommend in Fahrtrichtung Puffendorf. An einer Fahrbahnsenke, an der die Sicht auf den Gegenverkehr stark eingeschränkt ist, überholte die Frau unter Missachtung des aufgestellten Überholverbots einen landwirtschaftlichen Zug. Sie übersah dabei den ihr entgegenkommenden Pkw eines 51-jährigen Mannes aus Erkelenz. Obwohl beide Fahrzeugführer noch stark abbremsten, prallten sie frontal zusammen. Der 51-Jährige erlitt dabei schwere Verletzungen und musste mit einem RTW zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus transportiert werden. Beide beteiligten Pkw, an denen Sachschaden in Höhe von etwa 4.000 Euro entstanden war, wurden später abgeschleppt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die grundsätzliche Bedeutung des Überholverbotszeichens hin. Es verbietet den Fahrern aller Kraftfahrzeuge mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen. Ein Überholen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist nur dann gestattet, wenn ein Zusatzschild dieses ausweist. Überholverbotsschilder stehen an besonders gefahrenträchtigen Stellen und sollen dazu beitragen, dass schwerwiegende Unfälle verhindert werden.
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