POL-DN: 06010906 Sternsinger mit Feuerwerkskörpern beworfen
Düren (ots)
Die missbräuchliche Verwendung von Knallkörpern führte am Wochenende zu zwei Strafverfahren, bei denen die Polizei die Ermittlungen bereits aufgenommen hat.
Im Rahmen des traditionellen Dreikönigsingens waren am Samstag drei junge Sternsinger in Begleitung einer 20-jährigen Betreuerin auch in der Rölsdorfer Siedlung unterwegs. Gegen 14.30 Uhr trafen sie dabei in Höhe der Einmündung Farbmühlenstraße/Blachweg auf drei Jungen, von denen einer offenbar vorsätzlich einen "Kracher" in die Gruppe der als "Heilige Könige" gekleideten Kinder warf. Die Betreuerin und zwei Kinder konnten gerade noch rechtzeitig zur Seite springen, eine 10-jährige Sternsingerin wurde jedoch von dem unmittelbar vor ihr explodierenden Knallkörper sehr unangenehm überrascht. Das Mädchen konnte als Folge der lauten Explosion zunächst nichts mehr hören und erlitt einen Schock. Während die Verletzte in einem Krankenhaus ärztlich behandelt werden musste, hatten sich die Verursacher davon gemacht. Die hinzu gerufene Polizei hat ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet und aufgrund erster Ermittlungen auch bereits die Personalien der für die Tat in Frage kommenden drei Verdächtigen im Alter von elf bis 14 Jahren feststellen können. Die Ermittlungen dauern an.
Nach hartnäckigen Ermittlungen einer Funkstreifenbesatzung stellte sich am Sonntagabend ein 18-Jähriger aus Niederzier als Verursacher einer gemeinschädlichen Sachbeschädigung heraus, wegen der die Polizei ein weiteres Strafverfahren eingeleitet hat. Ein aufmerksamer Zeuge hatte die Polizei alarmiert, nachdem er feststellte, dass eine Gruppe von Jugendlichen Knallkörper in der Karolingerstraße in einer Telefonzelle gezündet hatte. Die eingesetzten Beamten erkannten dort wenig später, dass ein mehrere hundert Euro hoher Sachschaden entstanden war. Ein großer Chinaböller war zwischen Hörer und Hörergabel gezündet worden, so dass das Telefon nicht mehr betriebsbereit war. Im Rahmen einer Nahbereichsfahndung trafen die Beamten eine größere Personengruppe im Alter zwischen 15 und 18 Jahren in der Nähe des Tatortes an. Diese bestritten anfänglich eine Tatbeteiligung. Da die Polizisten jedoch pflichtgemäß die Personalien aller Verdächtigen feststellten und die Eröffnung eines Strafverfahrens ankündigten, gab schließlich der 18-Jährige zu, die Sachbeschädigung begangen zu haben.
Die Polizei weist noch einmal darauf hin, dass in allen Fällen strafbarer Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen Verfahren eingeleitet werden.
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