POL-DN: 06021201 Nächtliche Kontrollen
Kreis Düren (ots)
Zur Bekämpfung der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinwirkung oder anderer berauschender Mittel und zur Eindämmung der Straßenkriminalität führte die Kreispolizeibehörde Düren in der Nacht von Samstag zu Sonntag einen Großeinsatz durch. Etwa 50 Beamte waren an verschiedenen Kontrollstellen im Kreisgebiet im Dienst. Das Ordnungsamt der Stadt Düren war ebenfalls beteiligt.
Bei der Zielsetzung, eine weitere Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr zu erreichen, konzentrierten sich die polizeilichen Kontrollen, die in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 04.00 Uhr durchgeführt wurden, insbesondere auf die Überwachung der Hauptunfallursachen Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie der Nichtbeachtung der Gurtpflicht.
In dem erwähnten Zeitraum wurden fast 1.000 Fahrzeugführer angehalten und überprüft. Davon mussten sich erfreulicherweise nur zwei Autofahrer einem Alcotest unterziehen. Bei einem Fahrer wurde dabei jedoch ein AAK-Wert von 1,48 Promille festgestellt. Bei vier weiteren Benutzern von Kraft-fahrzeugen war die Durchführung eines Drogenvortests erforderlich. Die Polizeibeamten ordneten bei insgesamt vier Personen die Entnahme von Blutproben an und leiteten gegen die Betroffenen Ermittlungsverfahren ein.
Bei genau 130 Fahrzeugen wurde in der Nacht die gefahrene Geschwindigkeit gemessen. Hier wurden 45 Verkehrsteilnehmer festgestellt, die sich nicht an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen gehalten hatten. Während in 16 Fällen Bußgeldverfahren einzuleiten waren, konnten die übrigen 29 Verstöße mit Verwarnungsgeldern geahndet werden. Ein weiteres Verwarnungsgeld musste erhoben werden, weil in einem Wagen ein nicht angegurteter Fahrzeugbenutzer ermittelt wurde.
Die Polizei wird ihr Sicherheitsprogramm fortsetzen und kündigt weitere Kontrollmaßnahmen an. Dies trifft insbesondere auf das Finale der diesjährigen Karnevalssession zu.
Für die vielen Veranstaltungen zu Karneval appelliert die Polizei darüber hinaus eindringlich an die Vernunft aller Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer, ihr Auto oder Zweirad immer dann stehen zu lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel oder andere Beförderungsmöglichkeiten zurück zu greifen, wenn Alkohol konsumiert wird. Entsprechend notwendige Vorbereitungen oder Vereinbarungen kann man bereits frühzeitig treffen.
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