POL-DN: 06021410 Zweimal 1,84 Promille
Düren (ots)
Innerhalb weniger Stunden musste die Polizei gegen zwei Autofahrer Maßnahmen einleiten, bei denen dieser Promillewert bei der Durchführung eines Alcotestes angezeigt wurde. In einem Fall war ein alkoholisierter Fahrer an einem Unfall beteiligt.
Nur wenige Meter vom Gebäude der Polizeiinspektion Düren entfernt ereignete sich am Montagnachmittag ein Auffahrunfall. Gegen 16.15 Uhr hatte eine in Richtung Aachener Straße fahrende 31-jährige Frau aus Düren ihren Pkw auf der August-Klotz-Straße in Höhe der Einmündung zur Holzstraße verkehrsbedingt abbremsen müssen. Der ihr unmittelbar nachfolgende Autofahrer, ein 59 Jahre alter Dürener, erkannte die Situation zu spät und fuhr offenbar ungebremst auf das Heck der vor ihm wartenden 31-Jährigen auf. Durch den Zusammenprall erlitt die Geschädigte leichte Verletzungen und suchte unmittelbar nach der polizeilichen Unfallaufnahme selbstständig einen Arzt auf. Der entstandene Sachschaden wird auf 600 Euro geschätzt. Die eingesetzten Beamten stellten bei dem 59-Jährigen deutlichen Alkoholgeruch fest. Der am Ort durchgeführte Alcotest erbrachte dann den in der Atemluft des Beschuldigten enthaltenen Promillewert, was schließlich zur Entnahme einer Blutprobe, zur Sicherstellung des Führerscheines und Einleitung eines Strafverfahrens bei dem alkoholisierten Fahrer führte.
Der gleiche Promillewert in der Atemluft ergab sich dann in der Nacht zum Dienstag auch bei einem 57 Jahre alten Dürener, der mit seinem Wagen gegen 02.00 Uhr auf der Tivolistraße in Fahrtrichtung stadteinwärts fuhr. Als eine Funkstreifenbesatzung den Fahrer kontrollieren wollte und deutliche Anhaltezeichen gab, ignorierte der 57-Jährige diese zunächst. Er fuhr bis zum Hämmerchensgässchen weiter und parkte dort ungeachtet der ihm nachfolgenden Polizei das Auto ab. Bei der dann durchgeführten Überprüfung stellte sich der nun strafrechtlich zu würdigende übermäßige Alkoholkonsum des Fahrers beim Alcotest heraus. Neben der Blutprobenentnahme war auch bei ihm die Beschlagnahme des Führerscheins fällig.
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