POL-DN: 06022404 Strafanzeigen aufgenommen
Jülich (ots)
Auch in Jülich, Aldenhoven und Linnich ergaben sich an "Weiberfastnacht" und in der Nacht mehrere Einsätze für Polizei und Rettungsdienste, nachdem Personen in Folge körperlicher Auseinandersetzungen Verletzungen davon getragen hatten. Die Polizei hat rigoros Strafverfahren eingeleitet. Somit müssen Beschuldigte auch über die Karnevalstage hinaus mit Konsequenzen für ihre Handlungen rechnen.
Kurz nach 23.00 Uhr musste die Polizei im Jülicher Stadtteil Lich-Steinstraß auf dem Matthiasplatz einschreiten. Dort trennten die Beamten mehrere Personen, die sich heftig stritten und aufeinander los gehen wollten. Ein 23-jähriger Jülicher hatte zuvor durch Schläge und Tritte Verletzungen erlitten und wollte selbstständig einen Arzt aufsuchen. Wie der Geschädigte den Beamten mitteilte, hätten mehrere Personen, darunter auch zwei 24 und 23 Jahre alte Männer aus Jülich, völlig grundlos und ohne vorherigen Streit auf ihn eingeprügelt. Zur gleichen Zeit zeigte auch ein 21-Jähriger aus Linnich den Polizisten an, dass er beim Verlassen des Festzeltes in Lich-Steinstraß von Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes an der Nase verletzt worden sei. Der Linnicher suchte zur ambulanten Behandlung das Krankenhaus auf. Inwiefern zwischen den beiden Straftaten ein Zusammenhang besteht, ist derzeit noch unklar und Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.
Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen war es ein bereits länger andauernder Streit zwischen geschiedenen Eheleuten, der kurz nach Mitternacht vor einer Diskothek in der Kuhlstraße eskalierte. Dort trafen die Geschiedenen, jeweils in Begleitung weiterer Personen, aufeinander. An einem dann folgenden Handgemenge waren auf beiden Seiten jeweils mindestens drei Personen, alle mit Wohnsitz in Jülich, beteiligt. Schließlich konnte ein Mitarbeiter der Diskothek die unmittelbar an dem handfesten Streit beteiligten Personen trennen. Ein 39-Jähriger, sowie drei Frauen im Alter von 27, 37 und 42 Jahren, gaben leichte Verletzungen zu Protokoll. Die Ermittlungen zu diesem Sachverhalt dauern jedoch noch an.
In Aldenhoven wurden Polizeibeamte gegen 16.45 Uhr in der Kapuzinerstraße im Rahmen der Streife auf einen auf dem Boden liegenden 15-Jährigen aus dem Gemeindegebiet aufmerksam. Nach ersten Ermittlungen hatte ein ebenfalls anwesender 19-jähriger Aldenhovener den Jüngeren zuvor aus nicht bekannten Gründen geschlagen. Der 15-Jährige, bei dem der Alcotest 1,06 Promille AAK anzeigte, war auch im Beisein der Beamten aggressiv. Schließlich musste er in Gewahrsam genommen und in die Obhut seiner Erziehungsberechtigten übergeben werden. Eine Dreiviertelstunde später wurde dann der 19-Jährige durch einen Zeugen in der Matthäusstraße verletzt aufgefunden. Mit schweren Gesichtsverletzungen musste er durch einen RTW zur weitergehenden stationären Behandlung in ein Krankenhaus transportiert werden. Nach ersten Angaben wurde er von zwei bislang noch nicht bekannten Männern angegriffen, die anschließend mit einem Pkw VW Golf, weitere Angaben sind derzeit nicht bekannt, vom Tatort flüchteten. Zu diesem Ereignis sucht die Polizei Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können.
Gegen 21.45 Uhr schritt ein 41-jähriger Besucher aus Aldenhoven im Festzelt auf der Kapuzinerstraße ein, als sich mehrere Personen schlugen. In der Absicht, die Streitenden zu trennen, war der Mann dazwischen getreten und erhielt dafür selbst von einem derzeit noch nicht bekannten Tatverdächtigen Schläge und Tritte. Der Aldenhovener wollte eigenständig einen Arzt aufsuchen. Bei Eintreffen der Polizei hatte sich der Tatverdächtige bereits entfernt. Der Gesuchte wird als etwa 20 Jahre alter "südländischer Typ, vermutlich Marokkaner" beschrieben.
Im Linnicher Stadtteil Welz erhielt ein 17-Jähriger aus Hückelhoven gegen 02.30 Uhr auf der Kreisstraße durch einen namentlich bekannten Täter unvermittelt einen Faustschlag ins Gesicht. Während der Täter davon lief, musste der nach dem Aufprall auf den Boden bewusstlos gewordene Jugendliche von einer RTW-Besatzung versorgt werden. Der Geschädigte lehnte eine ärztliche Behandlung im Krankenhaus jedoch ab. Auch hier müssen die Hintergründe der Straftat im weiteren Ermittlungsverfahren erst noch geklärt werden.
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