POL-DN: 06031002 Vorgetäuschte Straftaten
Düren (ots)
In drei verschiedenen Fällen konnte die Polizei jetzt den Nachweis führen, dass die Angaben in den erstatteten Strafanzeigen nicht der Wahrheit entsprachen. Die Tatverdächtigen, die sich darin als geschädigt bezeichnet hatten, müssen nun dafür die strafrechtlichen Konsequenzen tragen.
Das Fahrzeug einer 20-jährigen Dürenerin war von der Polizei am vergangenen Montag, 6. März 2006, am Autobahnkreuz Mönchengladbach nach einem Verkehrsunfall mit Unfallflucht verlassen und ohne Kennzeichen aufgefunden worden. Wenig später erschien die Frau bei der Polizei und erstattete eine Strafanzeige, wo sie den Diebstahl ihres Fahrzeuges zu Protokoll gab. Bei den Ermittlungen der Beamten konnte jedoch der 23 Jahre alte Freund der vermeintlich Geschädigten als Fahrer des Autos ermittelt werden. Er war ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein mit dem Wagen auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle verunglückt und anschließend von der Unfallstelle geflohen. Das Auto hatte er dann abgestellt, um den Diebstahl vorzutäuschen. Beide Beschuldigte sind geständig und räumten ihre Vergehen bei den polizeilichen Vernehmungen ein.
Ein 17-Jähriger aus Langerwehe erstattete am 27. Januar 2006 eine Anzeige wegen eines erlittenen Körperverletzungsdelikts. Demnach sei er zwei Tage zuvor am Dürener Hauptbahnhof von mindestens zwei Tätern grundlos zusammen geschlagen worden. Aus dem Ermittlungsergebnis ergibt sich, dass der Jugendliche ein Alibi für sein verspätetes Erscheinen in der Schule benötigte.
Selbst ein 14-jähriger Schüler aus Düren war sich nicht zu schade und versuchte diesen Trick anzuwenden. Er hatte am 9. Februar angezeigt, dass er an den zwei davor liegenden Tagen jeweils auf der Birkesdorfer Straße auf dem Weg zur Schule überfallen und beraubt worden sei. Einem Jugendsachbearbeiter gestand er nun ein, dass er die angezeigten Straftaten nur vorgetäuscht hatte. Zu seinem Motiv wollte er aber keine konkreten Angaben machen.
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