POL-DN: 07031505 Strafanzeige als Finderlohn
Düren (ots)
Wer eine Fundsache spontan für sich behält, macht sich strafbar. Diese Lektion musste am Mittwoch ein junger Mann erteilt bekommen, der sich in der Innenstadt mit einer aufgefundenen Geldbörse aus dem Staub machen wollte.
Gegen 18.40 Uhr hatte ein 29 Jahre alter Dürener am südlichen Bahnhofseingang den Verlust seines Portmonees bemerkt. Da er die Geldbörse, in der neben Bargeld auch Ausweise und Geldkarten enthalten waren, jedoch wenige Minuten zuvor noch in der Hand gehalten hatte, war er sich sicher, sie auf der Lagerstraße verloren zu haben. Also machte er sich auf die Suche und musste auch gar nicht weit zurück gehen, um das wertvolle Stück bereits aus der Distanz auf dem Gehweg wieder zu entdecken.
Allerdings war zeitgleich auch einem daran vorbei gehenden Passanten die Geldbörse ins Auge gesprungen. Der nahm die Brieftasche an sich, ging damit in Richtung Kreuzstraße davon und gab richtig Fersengeld, als der rechtmäßige Eigentümer mit laut gerufenem Hinweis, dass es seine Geldbörse sei, hinterher lief.
An der Kreuzung zur Arnoldsweilerstraße wurde eine zufällig vorbei kommende Streifenwagenbesatzung Zeuge der ungewöhnlichen Verfolgung. Die Beamten schalteten sich sofort ein und nahmen den Geschädigten für eine Fahndung an Bord ihres Dienstwagens. Gemeinsam gelang es dann, den Davonlaufenden am Theodor-Heuss-Park zu stellen.
Der Beschuldigte, ein 21-Jähriger aus Vettweiß, hatte das unterschlagene Fundstück zwischenzeitlich in ein Gebüsch geworfen, wo es später unbeschadet aufgefunden wurde. Wie er mitteilte, hatte er nicht mit der so plötzlich auftauchenden Polizei gerechnet.
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