Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Polizeiinspektion Schwerin mehr verpassen.

Polizeiinspektion Schwerin

POL-SN: Polizei sucht Eigentümer eines Buggys

POL-SN: Polizei sucht Eigentümer eines Buggys
  • Bild-Infos
  • Download

Schwerin (ots)

Am 20.03.2019 wurden der Schweriner Polizei zwei männliche Personen gemeldet, die in der Innenstadt vermutlich einen Kinderwagen entwendet hatten. Durch genaue Zeugenaussagen konnte schließlich ein Tatverdächtiger ausgemacht werden. Der rote Buggy wurde schließlich vor einer Bank in der Schmiedestraße aufgefunden. Der alkoholisierte Tatverdächtige machte keine Angaben zur Herkunft des Buggys. Es wird wegen Diebstahls ermittelt. Bis dato konnte kein Eigentümer bekannt gemacht werden. Die Polizei bittet daher, dass sich der Geschädigte unter der Telefonnummer des Kriminaldauerdienstes 0385/5180-1560 oder per Internetwache unter www.polizei.mvnet.de meldet, um sein Eigentum wieder in Empfang zu nehmen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Schwerin
Pressestelle
Madlen Fafczynski
Telefon: 0385/5180-3004
E-Mail: pressestelle-pi.schwerin@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de

Original-Content von: Polizeiinspektion Schwerin, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Polizeiinspektion Schwerin
Weitere Meldungen: Polizeiinspektion Schwerin
  • 01.04.2019 – 12:06

    POL-SN: Letzter Schultag des Abi-Jahrgangs 2019 endet für zwei Jugendliche im Krankenhaus.

    Schwerin (ots) - Am vergangenen Freitag trafen sich anlässlich des letzten Schultages der Abiturienten des Jahrgangs 2019 mehrere Hundert Jugendliche und junge Erwachsene auf den Schwimmenden Wiesen in Schwerin, um dieses Ereignis ausgelassen zu feiern. In den Nachmittags- und Abendstunden kam es hier zu insgesamt vier Körperverletzungen. In einem Fall musste ein ...

  • 28.03.2019 – 08:00

    POL-SN: Unter Drogeneinfluss beinahe Unfall verursacht

    Schwerin (ots) - Ein 23-jähriger Transporterfahrer nahm gestern Nachmittag beim Linksabbiegen in Medewege einem entgegenkommenden Fahrzeug die Vorfahrt. Nur durch eine Gefahrenbremsung konnte ein Zusammenprall verhindert werden. Glück für den anderen Fahrzeugführer, dass es nicht zum Unfall kam, Pech für den Transporterfahrer, ein Streifenwagen fuhr direkt hinter ihm und konnte die Situation mitverfolgen. Bei der nun ...