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Polizeiinspektion Schwerin

POL-SN: Unfallzahlen in der Landeshauptstadt rückläufig

Schwerin (ots)

Im vergangenen Jahr ereigneten sich auf den Straßen Schwerins 3.163 Verkehrsunfälle, ein Rückgang um 500 Unfälle im Vergleich zum Jahr 2019.

Erfreulich ist, dass auf den Straßen der Landeshauptstadt keine tödlichen Verkehrsunfälle aufgenommen werden mussten.

Bei 347 Verkehrsunfällen mit Personenschaden wurden 35 Verkehrsteilnehmer schwer verletzt (länger als 24 Stunden Krankenhausaufenthalt), 369 erlitten leichte Verletzungen.

Im Vergleich zum Jahr 2019 ist die Anzahl der Unfälle mit leichtverletzten Personen um 8 Prozent angestiegen. Ursächlich hierfür ist ein Anstieg bei den leichtverletzten Radfahrern.

Die Polizei musste 21 Radunfälle mehr als im Jahr 2019 aufnehmen. Insgesamt waren im Vorjahr 199 Radfahrer an Verkehrsunfällen beteiligt, in 116 Fällen waren sie Verursacher.

Der Anstieg bei den Unfallzahlen mit Radfahrern lässt sich durch eine erhöhte Mobilität in der Bevölkerung erklären. Auffällig ist, dass sich etwa jeder dritte Radunfall allein beteiligt, bzw. unter Beteiligung eines zweiten Radfahrers bzw. Fußgängers ereignete.

Die coronabedingten Beschränkungen haben offensichtlich zu einer Veränderung des Mobilitätsverhaltens in der Bevölkerung geführt. Das Auto musste, bedingt durch verstärkte Heimarbeit, weniger genutzt werden und der öffentliche Personennahverkehr wurde gemieden, um Ansteckungsgefahren zu minimieren. Alternativ wurde verstärkt das Fahrrad als Fortbewegungsmittel genutzt.

Insbesondere ältere Radfahrer*innen nutzen den technischen Fortschritt und fahren vermehrt mit sogenannten Pedelec-Rädern. In 22 Fällen waren Pedelec-Fahrer*innen an Verkehrsunfällen beteiligt.

Um die Zahlen der bei Verkehrsunfällen geschädigten Personen zu senken, hofft die Polizei auf mehr Rücksichtnahme unter allen Verkehrsteilnehmern. Insbesondere die PKW-Fahrer*innen sind angesichts der steigenden Zahl an Radfahrer*innen im Straßenverkehr zu mehr Rücksichtnahme aufgefordert.

Eine besondere Sorgfaltspflicht gilt beim Vorbeifahren/Überholen von Radfahrern. Hier gilt der vorgeschriebene Seitenabstand von 1,50 m in Ortschaften bzw. 2,00 m außerorts.

Häufig sind Unfälle, mit Beteiligung von Fahradfahrern, die Folge schlechter Sichtbedingungen in Verbindung mit fehlender Aufmerksamkeit. Die Beachtung der Verkehrsregeln, das Anlegen reflektierender Schutzbekleidung, die Instandhaltung der Brems- sowie lichttechnischen Einrichtung am Fahrrad, sowie die Nutzung von Helmen kann im Zweifelsfall helfen, Unfälle zu verhindern oder deren Verlauf zu mildern.

Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr ist in Schwerin die Hauptursache bei den Unfallzahlen für das Jahr 2020. Die meisten Unfälle ereigneten sich im Berufsverkehr, dort kam es zu Auffahrunfällen, die auf unaufmerksame Fahrweise zurückzuführen waren.

Anders als im ländlichen Raum gab es in der Landeshauptstadt nur 46 Verkehrsunfälle, deren Ursache auf nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen war.

Bei der Missachtung der Vorfahrt mussten die Polizei in der Landeshauptstadt insgesamt 128 Verkehrsunfälle aufnehmen, 24 weniger als im Vorjahr.

In 63 Fällen spielten Drogen oder Alkohol eine ursächliche Rolle. In 131 Fällen hielten Fahrzeugführer einen zu geringen Abstand zum Vordermann und schafften es nicht mehr rechtzeitig anzuhalten.

Bei fast einem Drittel aller Unfälle im letzten Jahr begingen die Verursacher in der Landeshauptstadt eine Unfallflucht. Insgesamt wurden der Schweriner Polizei 886 Fälle angezeigt. Die meisten (681) ereigneten sich auf den Parkplätzen der Einkaufscenter und Einkaufsmärkten.

Schon das Beschädigen eines anderen Fahrzeugs durch Öffnen der Pkw-Tür und dass sich anschließende Entfernen gilt als Unfallflucht und stellt eine Straftat dar. Unfallflüchtige nehmen irrtümlich an nicht entdeckt zu werden. Das kann ein Trugschluss sein, denn die Kriminalpolizei klärte im vergangenen Jahr 377 Unfallfluchten auf.

Die Schweriner Polizei führte im vergangenen Jahr Geschwindigkeitskontrollen durch. Insgesamt wurden 4351 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt und geahndet. Nicht selten fuhren Fahrzeugführer auf der Umgehungsstraße, obwohl nur 70 km/h erlaubt, Geschwindigkeiten über 100 km/h.

Grund genug für die Schweriner Polizei auch weiterhin Messungen durchzuführen, um dann bei festgestellten Verstößen mit den Verkehrsteilnehmern unmittelbar ins Gespräch zu kommen, um die Ordnungswidrigkeit zu erläutern und auf die Gefahren durch Raserei aufmerksam zu machen.

Bei Verkehrskontrollen des Streifendienstes wurden 2020 in 153 Fällen Fahrzeugführer*innen angehalten, bei denen über 1,1 Promille in der Atemluft gemessen wurde, 24 führten ihr Fahrzeug unter dem Einfluss von Drogen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Schwerin
Pressestelle
Steffen Salow
Telefon: 0385/5180-3004
E-Mail: pressestelle-pi.schwerin@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de

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