Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: Zeugenhinweis auf Dealerwohnung

15.03.2010 – 14:49

Erftstadt (ots)

Am Feitag erhielt die Polizei von einem aufmerksamen Zeugen den Hinweise auf mögliche Dealertätigkeiten aus einer Wohnung am Monschauer Weg.

Polizeibeamte in Zivil beobachteten die Wohnung. Sie stellten "Publikumsverkehr" fest. Nachdem ein Besucher mit Rauschmitteln angetroffen wurde, ordnete der Staatsanwalt eine Durchsuchung an. Durch den Zeugenhinweis war es den Polizeibeamten möglich, die Aktivitäten rund um die Wohnung des Mehrfamilienhauses in Liblar zu beobachten. Ihnen wurde schnell klar, dass aus der Wohnung heraus gedealt wurde. Nachdem sie einen potentiellen Kunden mit vier "Gebraucheinheiten" (Bubbles) Marihuana erwischten, beantragten die Beamten einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung. Der Staatsanwalt ordnete den Beschluss an. Die Ermittler trafen am Freitagabend (12. März) in der Wohnung zunächst einen 20-Jährigen an, der dort nicht gemeldet war. Der junge Mann war eindeutig am Rausmittelhandel beteiligt. Beweismittel (Bubbles) wurden in seiner Kleidung festgestellt. Er war dabei, weitere Bubbles zu packen. Zwei weitere Personen (potentielle Kunden) und der Wohnungsinhaber trafen im Laufe der Ermittlungen in der Wohnung ein. Dem Wohnungsinhaber konnte ebenfalls nachgewiesen werden, dass er in seiner Wohnung dealt. Er hatte beim Eintreffen in der Wohnung einige fertige Verkaufseinheiten bei sich. Die Polizei stellte weit mehr als 140 Verkaufseinheiten BTM (Amphetamine und Marihuana), eine Feinwaage und Dealergeld in der Wohnung sicher, . Die beiden Hauptverdächtigen (der zuerst in der Wohnung angetroffene 20-Jährige und der ebenfalls 20-jährige Wohnungsinhaber) wurden vorläufig festgenommen. Sie waren in ihren Vernehmungen geständig und wurden wegen fehlender Haftgründe entlassen. Gegen die der Polizei bekannten Dealer wurde Anzeige wegen "Illegalem Handel mit Betäubungsmitteln" erstattet. Als Strafmaß sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre vor.

Dieser Sachverhalt verdeutlicht einmal mehr, dass Zeugenhinweise unter dem Motto "Hinsehen-Helfen-Handeln-110anrufen" zur Aufklärung Straftaten und Festnahme von Straftätern führt.

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Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
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