POL-RT: Raubüberfall auf Spielcasino aufgeklärt - Zwei Beschuldigte in Haft (Pfullingen)
Reutlingen (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen:
Nachtrag zur Pressemitteilung vom 09.10.2019/11.45 Uhr
Pfullingen (RT): Der Raubüberfall auf ein Pfullinger Spielcasino vom 8. Oktober 2019 ist aufgeklärt. Einer vierköpfigen Ermittlungsgruppe des Kriminalkommissariats Reutlingen gelang es, zwei 19-jährige Verdächtige zu identifizieren. Unter dem dringenden Verdacht des gemeinschaftlichen, schweren Raubes befinden sich zwischenzeitlich beide Beschuldigte in Haft.
Wie bereits berichtet, hatten zwei zunächst unbekannte, maskierte und bewaffnete Täter am späten Abend des 8. Oktober 2019 das Spielcasino am Lindenplatz überfallen. Unter Bedrohung der anwesenden Angestellten mit einem Messer und einer Schreckschusspistole hatten sie kurz vor Mitternacht gewaltsam die Kasse geöffnet und das darin befindliche Bargeld geraubt. Vor Verlassen des Casinos hatte einer der Täter einen Schuss aus der Schreckschusswaffe abgegeben. Das Opfer war unverletzt geblieben.
Im Zuge der kriminalpolizeilichen Ermittlungen gerieten die beiden polizeilich bereits wegen Eigentums- und Gewaltdelikten bekannten, jungen Männer aus Pfullingen, bei denen es sich um einen Deutschen und einen Italiener handelt, ins Visier der Kriminalpolizei. Unabhängig davon wurde der als Intensivtäter bekannte Deutsche am 17.10.2020 aufgrund eines gegen ihn unter anderem wegen Gewaltdelikten bestehenden Haftbefehls festgenommen. Seither befindet er sich in Strafhaft.
Weitere umfangreiche Ermittlungen waren erforderlich, um den Tatverdacht gegen beide Beschuldigten zu erhärten. Darauf erwirkte die Staatsanwaltschaft Tübingen gegen beide Beschuldigte entsprechende Untersuchungshaftbefehle. Der Italiener wurde am Mittwochmorgen in seiner Pfullinger Wohnung festgenommen. Derzeit macht er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Noch am selben Tag wurde er dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete. Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll er derjenige gewesen sein, der die Schreckschusswaffe bei sich hatte und den Schuss aus der Waffe abgegeben hatte. Die mutmaßliche Tatwaffe war im Rahmen der Ermittlungen sichergestellt worden.
Die weiteren Ermittlungen dauern noch an. (ak)
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