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Polizeipräsidium Ulm

POL-UL: (UL) Ulm - Betrüger scheitert doch
Hartnäckig wehrte sich eine Ulmerin jetzt gegen einen Betrüger am Telefon.

Ulm (ots)

Zum dritten Mal innerhalb weniger Tage hatte die Frau am Dienstag einen Anruf des Mannes erhalten. Sie habe Geld gewonnen, behauptete der Unbekannte. Er wollte unbedingt die Kontodaten der Ulmerin erfahren. Doch die war aufmerksam und misstrauisch genug. Sie ließ den Mann abblitzen. Zuletzt drohte sie mit der Polizei. Dass auch er jetzt drohte, ließ die Ulmerin kalt. Sie verständigte die Polizei. Die ermittelt jetzt gegen den Anrufer. Und sie lobte die 73-Jährige ob ihres überlegten Verhaltens. Denn die Anrufer setzen entweder auf die Vertrauensseligkeit ihrer Opfer oder darauf, dass sie sich unter Druck setzen lassen. Da kamen sie bei der Seniorin aus Ulm aber an die Falsche.

Die Polizei rät:

   - Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie 
     teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
   - Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn 
     einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen 
     gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige 
     Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 
     0137...).
   - Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
   - Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine 
     Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, 
     Kreditkartennummern oder Ähnliches.
   - Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der
     Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt 
     und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine 
     Antworten.
   - Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
   - Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen 
     Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung 
     anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. 
     Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen 
     sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
   - Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge 
     und Ihre Telefonrechnung.
   - Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder 
     Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb 
     einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich
     zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
   - Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche 
     Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die 
     Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags 
     einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag
     erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen
     und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung 
     begleichen.
   - Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des 
     Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im 
     Zweifel Anzeige bei der Polizei.

Diese und noch mehr Tipps unter www.polizei-beratung.de.

++++++++++ 0718421

Wolfgang Jürgens, Tel. 0731/188-1111

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Ulm, übermittelt durch news aktuell

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