Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart

BPOLI-Flugh. STR: Start in die Sommerferien am Flughafen Stuttgart - Die Bundespolizei gibt Tipps wie Sie gut vorbereitet in den Urlaub fliegen!

24.07.2024 – 11:03

Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots)

Am Donnerstag (25.07.2024) beginnen die Sommerferien in Baden-Württemberg und damit auch die große Reisewelle am Flughafen Stuttgart. Das deutlich erhöhte Reisendenaufkommen wird sich auch beim Passagierprozess bemerkbar machen. Da es dort insbesondere in Spitzenzeiten am Morgen und Nachmittag zu erhöhten Wartezeiten kommen kann, gibt die Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart Tipps, wie Sie dabei unterstützen können, die Wartezeiten zu verringern.

1. Informieren Sie sich vorab über die derzeitige Situation am Flughafen. Nutzen Sie hierzu die Webseiten des Flughafenbetreibers und der Bundespolizei sowie die Social-Media-Kanäle der Bundespolizeidirektion Stuttgart (Instagram:@bundespolizei_bw, Facebook: Bundespolizei in Baden-Württemberg, X:@bpol_bw).

2. Prüfen Sie vor Ihrem Reiseantritt bitte unbedingt, ob Ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) oder andere zur Einreise in das Ziel- oder Transitland und für die Rückkehr nach Deutschland erforderliche Dokumente noch gültig sind.

3. Kommen Sie rechtzeitig am Flughafen an! Seien Sie frühzeitig vor Boardingbeginn an der Luftsicherheitskontrolle. Wir empfehlen, mindestens 90 Minuten vor Abflug an der Luftsicherheitskontrolle vorstellig zu werden. Für die vorherige Gepäckaufgabe am Check-in sollten Sie ebenfalls genug Zeit mit einberechnen.

4. Bereiten Sie sich bestmöglich auf die Luftsicherheits- und Grenzkontrollen vor.

Für die Luftsicherheitskontrolle gilt: Weniger ist mehr - Nehmen Sie bestenfalls nur ein Handgepäck mit in das Flugzeug. Geben Sie weiteres Gepäck auf.

Die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck ist weiterhin auf Behältnisse mit jeweils max. 100ml in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem Volumen von max. 1 Liter beschränkt. Ausnahmen bilden nachweispflichtige Medikamente oder Babynahrung. Sprechen Sie diesbezüglich das Luftsicherheitspersonal bitte direkt an. Für Medikamente halten Sie bitte, sofern vorhanden, ein Attest bereit. Sollen größere Parfum- oder Getränkeflaschen mit auf die Reise, so müssen diese im aufzugebenden Reisegepäck untergebracht werden. Dies gilt auch für angebrochene Behältnisse mit einem Volumen über 100 ml, da sich die Flüssigkeitsverordnung auf die Verpackungsgröße, nicht aber auf den verbliebenen Inhalt bezieht.

Sie können Wartezeiten verhindern, wenn Sie bereits vor der Luftsicherheitskontrolle ihre Jacke und Kopfbedeckung in die Gepäckwanne legen. Elektronische Geräte wie zum Beispiel Haartrockner, Tablets und Laptops gehören ebenfalls separat in eine Gepäckwanne. Feuerwaffen aller Art, Pfeffersprays sowie Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern haben im Handgepäck generell nichts zu suchen.

Doch auch Gegenstände, bei denen die Gefahr nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, dürfen nicht mit ins Flugzeug genommen werden. Darunter fallen zum Beispiel Bohrmaschinen, Schraubendreher, Baseballschläger oder Rasierklingen.

Nehmen Sie die Flüssigkeiten und größeren elektronische Geräte schon vor der Kontrolle aus dem Handgepäck. Verstauen Sie alle vorgenannten Gegenstände in die bereitgestellten Wannen.

Für die Grenzkontrolle gilt: Für eine schnelle und reibungslose Grenzkontrolle, sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausreise, ist es darüber hinaus sehr wichtig, dass Sie Ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) und alle anderen ggf. erforderlich Unterlagen griffbereit haben, keine weiteren Dokumente oder andere Sachen im Reisepass liegen und keine Schutzhüllen verwendet werden.

Sofern Sie Staatsangehöriger der Europäischen Union und mindestens 12 Jahre alt sind, können Sie das teilautomatisierte System EasyPASS für die Grenzkontrolle nutzen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.easypass.de.

Was Sie weiterhin bei Ihrer Flugreise mit Handgepäck beachten sollten sowie Informationen zur Flüssigkeitsregelung an Bord finden Sie auf der Homepage der Bundespolizei unter: https://www.bundespolizei.de  Sicher auf Reisen  Mit dem Flugzeug.

Die Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart wünscht Ihnen eine entspannte Reise und einen schönen Urlaub.

Kontaktdaten anzeigen

Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart

Telefon: 0711 78781 - 1020
E-Mail: pressestelle.flughafen.stuttgart@polizei.bund.de
https://www.bundespolizei.de

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