POL-PPWP: StVO-Novelle - neue Regeln fürs Radfahren
03.05.2021 – 09:00
Kaiserslautern (ots)
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung 2020 soll die Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter werden. Ein wichtiger Bestandteil ist die Erhöhung der Sicherheit für die "schwächeren Verkehrsteilnehmer" (z.B. Rad-, Pedelec-, E-Scooter-Fahrer). Ziel ist die Steigerung der Attraktivität des Radfahrens. Nach wie vor verunglücken oder sterben zu viele Radfahrer auf deutschen Straßen. Besondere Risiken bergen dabei
- Der tote Winkel beim Abbiegen - Das Unterschreiten des Seitenabstandes beim Überholen - Das Behindern der Fahrradfahrer durch unberechtigtes Parken auf Radverkehrsflächen
Hier einige wesentliche Neuerungen in aller Kürze:
- Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist generell erlaubt, sofern der Verkehr nicht behindert wird. - Kinder müssen auch auf Radwegen vor dem Überqueren der Fahrbahn absteigen. - Überholabstand 1,5 Meter innerorts und 2,0 außerhalb von Ortschaften - in Einzelfällen kann sogar ein größerer Abstand erforderlich werden (Stichwort "ausreichender Seitenabstand") - Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen von Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse - Um auf für Personenbeförderung gebauten Fahrrädern (Bsp. Rikschas) Personen mitzunehmen, muss man mindestens 16 Jahre alt sein.
Achtung:
Die Bußgelder für Verstöße wurden empfindlich angehoben! Gerade das Halten oder Parken auf Geh- und Radwegen oder auf Schutzstreifen für Radfahrer kann sehr teuer werden, insbesondere wenn eine Behinderung oder Gefährdung dazu kommt oder sogar ein Sachschaden verursacht wird. |elz
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