POL-GÖ: (211/2018) Von der Ruhestörung zum Widerstand
Göttingen (ots)
Göttingen, Groner Landstraße, Königsallee und Pfalz-Grona-Breite Samtag, 21. April 2018, in der Zeit zwischen 01.45 Uhr bis 03.30 Uhr
GÖTTINGEN (jan) - Nachdem ein vermutlich unter Alkohol- sowie auch unter Drogeneinfluss stehender 37-jähriger Göttinger am Samstag (21.04.18) durch Göttingen unterwegs war und andere Bürger fortwährend um ihre Nachtruhe brachte, wurde er nach mehrfacher Ermahnung in Gewahrsam genommen. Dabei leistete der Mann Widerstand, indem er nach den Beamten schlug und mit den Füßen trat.
Als sich mehrere Anwohner in der Groner Landstraße gegen 01.45 Uhr sich über einen 20 Minuten anhaltenden Radau bei der Polizei beschwert hatten, ermahnten die Beamten erstmals den 37-Jährigen zur Ruhe. Vergeblich. Beim einem zweiten Einsatz in der Königsallee gegen 02.30 Uhr forderten die Polizisten den Göttinger erneut zur Ruhe auf. Es wurde ihm angedroht, ihn in Gewahrsam zu nehmen, falls nicht er mit dem lärmenden Geschrei aufhöre.
Als auch die Androhung dieser Maßnahme nichts half und die Liste der Beschwerdeführer nicht abriss, fuhren die Beamten gegen 03.20 Uhr schließlich zum dritten Einsatz in die Pfalz-Grona-Breite. Anwohner hatte sich über das lang anhaltende Gebrüll über eine Dauer von 20 Minuten beschwert.
Die Beamten sprachen den Ruhestörer an und klärten ihn auf, dass er nun in Polizeigewahrsam genommen werden sollte. Plötzlich fing er erneut an zu Brüllen und wollte schließlich lärmender Weise seinen Weg fortsetzen. Als die Polizisten den Mann festhalten wollten, fing er daraufhin um sich zu schlagen und zu treten. Mit Unterstützung einer weiteren Polizeistreife gelang es aggressiven Mann zur Wache und in Polizeigewahrsam zu nehmen. Dort konnte er seinen Rausch ausschlafen und wurde am Samstagmorgen um 10.00 Uhr aus dem Gewahrsam entlassen.
Die eingesetzten Polizisten erlitten durch die Tritte und Schläge leichte Verletzungen. Gegen den 37 Jahre alten Göttinger wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung eingeleitet.
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