HZA-M: Weltverbrauchertag am 15. März 2022 - Der Zoll leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger
München (ots)
Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt.
Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürgerinnen und Bürger vor Schaden zu bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.
Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung. "Verbraucher sind stets gut beraten, Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden", so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.
Im Rahmen des Verbraucherschutzes sind beim Hauptzollamt München beispielsweise in den letzten Monaten immer häufiger sogenannte "Snus" und "Nicotine Pouches" aufgefunden worden. Dies sind Produkte in Form von Portionsbeuteln, die unter anderem Tabak beziehungsweise Nikotin enthalten. Sie sind zur oralen Verwendung bestimmt und werden für längere Zeit im Mundraum zwischen Oberlippe und Oberkiefer behalten. Dadurch gelangen die enthaltenen Stoffe über die Schleimhäute in den Körper. Bei "Snus" handelt es sich um Tabakerzeugnisse, bei den "Nicotine Pouches" aufgrund des fehlenden Tabaks um Lebensmittel. Beide fallen unter den Verbraucherschutz, da sie aufgrund ihres Tabak- beziehungswiese Nikotingehalts als gesundheitsschädlich und damit als nicht sicher einzustufen sind. Aus diesem Grund ist das Inverkehrbringen beider Waren verboten. Die Zollbehörden wirken dabei lediglich bei der Überwachung mit. Die zuständigen und entscheidenden Behörden sind die jeweiligen Lebensmittelbehörden.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt München
Pressesprecher
Thomas Meister
Telefon: 089 - 975 90717
E-Mail: Thomas.Meister2@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt München, übermittelt durch news aktuell