Hauptzollamt Nürnberg

HZA-N: Nürnberger Zoll deckt auf: es war Schwarzarbeit, keine Familienhilfe

23.01.2024 – 09:00

Nürnberg (ots)

Einen Strafbefehl in Höhe von über 4.400 Euro erhielt die 47-jährige Inhaberin einer Firma für Softwareentwicklung aus Mittelfranken vom Amtsgericht Nürnberg.

Sie hatte über Jahre hinweg ihren Ehemann geringfügig beschäftigt, obwohl dieser praktisch Vollzeit bei ihr arbeitete. Der Sozialversicherung entstand dadurch ein Schaden von über 61.000 Euro.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte dies nachgewiesen, die Deutsche Rentenversicherung entschieden, dass der Arbeitseinsatz weit über geringfügige Beschäftigung und auch über die sogenannte familienhafte Mitarbeit hinausging.

Der Strafbefehl über 130 Tagessätze à 34 Euro ist rechtskräftig.

Zusatzinfo: Als familienhafte Mitarbeit gilt, wenn der Familienangehörige nur gelegentlich und unregelmäßig gegen Bezahlung aushilft und keine angemessene Bezahlung für die Arbeitsleistung des Angehörigen gewährt wird.

Kontaktdaten anzeigen

Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt N�rnberg, übermittelt durch news aktuell

Anzeige
 
Orte in dieser Meldung
Anzeige
 
Weitere Meldungen: Hauptzollamt Nürnberg
Weitere Meldungen: Hauptzollamt Nürnberg