Polizei Köln

POL-K: 210806-5-K Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur polizeilichen Videobeobachtung am Ebertplatz

06.08.2021 – 15:46

Köln (ots)

Nach den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts (VG) Köln zur polizeilichen Videobeobachtung auf dem Breslauer Platz und dem Neumarkt vom 18. Januar und vom 8. Februar hat das VG Köln am 28. Juli einen Beschluss zur Videobeobachtung am Ebertplatz gefasst.

Auch gegen diesen Beschluss hat die Polizei Köln am 5. August Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt und zugleich die einstweilige Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses des VG Köln bis zur Entscheidung über die Beschwerde beantragt. Das VG Köln hat in seinem Beschluss vom 28. Juli die Rechtmäßigkeit der Videobeobachtung am Ebertplatz festgestellt, verpflichtet die Polizei allerdings, Kennzeichen fahrender Kraftahrzeuge sowie Fensterflächen, Haus- und Geschäftseingänge im Sichtbereich der Kameras von vornherein unkenntlich zu machen - entsprechende Bilder also weder in die Leitstelle zu übertragen noch aufzuzeichnen.

Leitender Polizeidirektor Martin Lotz, der auch für die Videobeobachtung in der Kölner Einsatzleitstelle verantwortlich ist, stellt fest: "Der Umfang der geforderten Schwärzung von Bildern würde die Videobeobachtung nach Sinn und Zweck im Umfeld des Ebertplatzes faktisch unmöglich machen. Große Flächen auf den Monitoren wären einfach nur noch schwarz."

Polizeipräsident Uwe Jacob, der die Videobeobachtung am Ebertplatz zuletzt am 25. Oktober 2020 für ein weiteres Jahr angeordnet hat, äußert sich aufgrund der hohen Bedeutung der Videobeobachtung als wesentlichem Bestandteil polizeilicher Präsenz ebenfalls: "Die Videobeobachtung ist kein Selbstzweck. Sie soll die Bevölkerung schützen, Täter abschrecken, schnelle Hilfe ermöglichen und dazu beitragen, Straftäter zu identifizieren und dingfest zu machen. Genau das wird durch die Videobeobachtung Tag für Tag erreicht. Ich weiß aus vielen Gesprächen, dass sich die Bevölkerung durch die Videobeobachtung sicherer fühlt. Deshalb habe ich angeordnet, gegen den Beschluss des VG Köln zum Ebertplatz Beschwerde beim OVG Münster einzulegen." (de/rr)

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