POL-D: Zwei lokale Meldungen
Düsseldorf (ots)
Alkoholisierter Mofafahrer ohne Helm, aber mit Beifahrer in Pempelfort angehalten
Ohne Helm, aber mit einem Beifahrer war am Donnerstagmittag ein Mofafahrer in Pempelfort unterwegs. Polizeibeamte, die die beiden Männer anhielten, stellten in der Atemluft des Fahrers Alkoholgeruch fest. Der Fahrer hatte zudem keine erforderliche Prüfbescheinigung. Eine Anzeige erhält auch der Sozius, da er der Halter des Mofa ist.
Gegen 15 Uhr hielten Polizeibeamte einen Mofa-Fahrer auf der Derendorfer Straße an, da der 32-jährige Mann keinen Helm trug. Bei der Überprüfung des 32-Jährigen stellten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Eine Atemalkoholanalyse in der Wache ergab einen Wert von 0,76 Promille. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Mann keine erforderliche Prüfbescheinigung zum Führen des Mofas hatte. Auch war das Mofa nur für eine Person zugelassen. Der 41-jährige Sozius hätte dies wissen müssen, da er der Halter des Mofas ist, wie sich herausstellte. Die Beamten fertigten gegen beide Männer Anzeigen.
Mehr als 40 Mofafahrer in Stadtmitte fuhren im Monat März ohne Versicherungsschutz
Die Motorradpolizisten in der Innenstadt mussten im Monat März 44 Anzeigen gegen Mofa-Fahrer fertigen, da diese keinen gültigen Versicherungsschutz mehr hatten.
Mit Beginn des neuen Versicherungsjahres (Stichtag 1. März) müssen Mofa-Fahrer ein neues Kennzeichen an ihrem Fahrzeug anbringen. Das neue Kennzeichen, in diesem Jahr in der Farbe schwarz, erhalten die Halter direkt bei den Versicherungen. Erst mit dem Kauf des Kennzeichens ist das Mofa oder das Moped versichert. Einige Halter nehmen diese wichtige Pflicht nicht ernst. Im Monat März fuhren in der Innenstadt 44 Halter von Mofa und Moped ohne den notwendigen und vorgeschriebenen Versicherungsschutz. Der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz wird erfahrungsgemäß mit einem Strafbefehl durch die Staatsanwaltschaft geahndet.
Viele Halter manipulieren zudem ihre Fahrzeuge, so dass sie deutlich schneller fahren können. Bei bislang 15 sichergestellten und durch Gutachter überprüfte Mofas/ Mopeds bestätigte sich der Verdacht der Beamten. Spitzenreiter war ein Mofa, das eine Endgeschwindigkeit von 110 km/h aufwies. In solchen Fällen erlischt die Betriebserlaubnis. Die Prüfbescheinigung für Mofas reicht nicht mehr aus und die Fahrer fahren ohne Fahrerlaubnis.Auch die Sicherheit ist dann nicht mehr gewährleistet, da die Fahrzeuge nicht für solche Geschwindigkeiten ausgerichtet sind. Insbesondere die Bremseinrichtungen und die Reifen halten solchen Belastungen auf Dauer nicht Stand und versagen.
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