Polizei Düsseldorf

POL-D: Innenstadt - Integrative Verkehrskontrollen - eine kurze Bilanz

16.07.2019 – 15:33

Düsseldorf (ots)

Rund ein Dutzend Einsatzkräfte des Verkehrsdienstes der Polizei Düsseldorf führten gestern, 15. Juli 2019, in der Zeit von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr, eine integrative Verkehrskontrolle vornehmlich im Bereich der Heidelberger Straße / Kirmesplatz Eller durch.

Mehrere Dutzend Fahrzeuginsassen und Fahrzeuge wurden durch die Beamtinnen und Beamte kontrolliert. In drei Fällen wurden Fahrer aus dem Verkehr gezogen, bei denen der Verdacht bestand, dass diese unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln hinter dem Steuer saßen. Es wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des Verdachts des Fahrens unter Drogeneinfluss geschrieben und Blutproben von den jeweiligen Betroffenen entnommen. In einem Fall handelte es sich um den Fahrer eines LKW. Bedingt durch das Verbot der Weiterfahrt, musste der LKW durch den Halter abgeholt werden. Anders gelagert war der Fall eines LKW, bei dem offenkundig Betriebsstoffe ausliefen. Auch dieser Fahrer durfte seine Weiterfahrt nicht fortsetzen, bis der entsprechende Mangel behoben werden konnte. Ein Mercedes Benz musste aufgrund des Verdachts einer unzulässigen Rad-Reifenkombination und einer Folierung der Fahrzeugscheiben sichergestellt und einem Gutachter vorgeführt werden. Da der Fahrzeugführer keinerlei Fahrzeugpapiere vorweisen konnte, erschien wenig später der Halter des Mercedes vor Ort. Da dieser völlig uneinsichtig war und sehr lautstark vortrug, wurde ihm ein Platzverweis erteilt. In einem anderen Fall wurde der BMW eines 25-jährigen Düsseldorf ebenfalls einem Gutachter wegen des Verdachts einer ebenfalls verbotenen Rad-Reifen Kombination vorgeführt. In beiden Fällen müssen sowohl Fahrzeugführer als auch Halter mit entsprechenden Anzeigen rechnen. Insgesamt ergaben sich durch die Kontrollen zehn Ordnungswidrigkeitenanzeigen und drei Verwarnungsgelder. Ein Fahrzeuginsasse wurde vorübergehend festgenommen, da er per Haftbefehl gesucht wurde. Nach Zahlung seiner Geldstrafe konnte die Person wieder entlassen werden.

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