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POL-SE: Elmshorn: Gemeinsame Presseerklärung der Polizei Elmshorn, des Kreisjugendschutzes Pinneberg und der Stadt Elmshorn zur Jugendschutzkontrolle am Samstag den 02.02.2008

Pinneberg (ots)

Zunehmende Beschwerden aus der Bevölkerung über lärmende Jugendliche
im Bereich der Elmshorner Diskotheken veranlassten das Gewerbeamt
Elmshorn in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendschutz Pinneberg und der
Polizei Elmshorn unterstützt von den Kolleginnen und Kollegen des
Zollkommissariats Brunsbüttel in der Nacht vom 01.02. auf den
02.02.2008 eine Jugendschutzkontrolle in einer Elmshorner Gaststätte
durchzuführen.
Beim Eintreffen der 22 Einsatzkräfte gegen 01.00 Uhr nachts befanden
sich rund 250 feiernde Gäste in den Räumlichkeiten, davon ca. 150
Jugendliche unter 18 Jahren. Die minderjährigen Besucher hätten zu
diesem Zeitpunkt nur noch in Begleitung einer
personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person anwesend
sein dürfen. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass ein Großteil
der vorgelegten Erziehungsaufträge unvollständig bzw. offenkundig von
den Jugendlichen selbst ausgefüllt wurden. 14 Jugendliche waren nicht
einmal in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person bzw. konnte
diese nicht erreicht werden, so dass diese Jugendlichen mit zur
Polizeiwache genommen werden mussten, bis sie dort von ihren Eltern
abgeholt wurden.
Von Seiten des Gewerbeamtes der Stadt Elmshorn wird an dieser Stelle
daraufhin gewiesen, dass die Gewerbetreibenden verpflichtet sind, die
vorgelegten Erziehungsaufträge auf ihre Vollständigkeit und
Rechtmäßigkeit, ggf. mit einem Anruf bei den
Personensorgeberechtigten, zu prüfen. Kommt der Gewerbetreibende
dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies mit einem Bußgeld bis zu
50.000,00 Euro geahndet werden, im Wiederholungsfall kann dies bis zum
Konzessionsentzug führen.
Der Jugendschutz des Kreises Pinneberg und die Polizei Elmshorn
empfehlen den Sorgeberechtigten den Erziehungsauftrag gemäß §§ 1 und 2
Jugendschutzgesetz mindestens in doppelter Ausführung (einmal für den
Jugendlichen und für jede Gaststätte eine Ausfertigung), vollständig
ausgefüllt und unterschrieben, mitzugeben. Mit dem Erziehungsauftrag
wird ein Teil der Aufsichts- und Haftungspflicht an die
erziehungsbeauftragte Person übertragen. Die Sorgeberechtigten sollten
deshalb bedenken, dass die erziehungsbeauftragte Person über 18 Jahre
alt und persönlich bekannt ist. Sie sollte über den gesamten Zeitraum
der Beauftragung in der Lage sein, den Erziehungsauftrag zu erfüllen.
Weitere Informationen sowie den Originalvordruck findet man auf der
Internetseite des Kreises Pinneberg (Kreisverwaltung - Fachdienst
Jugend - Prävention und Jugendarbeit - Vorducke bzw. Broschüren).
Bei einem Besucher wurde vom Zoll Marihuana gefunden. Gegen ihn wird
von der Polizei Anzeige wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz erstattet.
Das Gewerbeamt der Stadt Elmshorn prüft, ob gegen den Gastwirt ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird.
Für Rückfragen ist das Amt für Bürgerbelange unter der Telefonnummer
04121-231 280 zu erreichen.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Sabine Zurlo
Telefon: 04101-202 470
Fax: 04101-202 209
E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de

Original-Content von: Polizeidirektion Bad Segeberg, übermittelt durch news aktuell

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