POL-SE: A 23 (Parkplatz Forst Rantzau) - Verkehrskontrolle auf der Autobahn 23
Bad Segeberg (ots)
Beamtinnen und Beamte des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Elmshorn und Bad Segeberg haben mit Unterstützung des Hauptzollamtes Itzehoe, der 1. Einsatzhundertschaft aus Eutin und der Kooperativen Regionalleitstelle am Donnerstagabend (28.10.2021) eine Verkehrskontrolle auf dem Rastplatz Rantzau in Fahrtrichtung Heide durchgeführt.
Mit logistischer Unterstützung der Autobahnmeisterei Elmshorn und der Ortsgruppe Elmshorn des Technischen Hilfswerk wurde der Fahrzeugverkehr in Richtung Norden vollständig über den Rastplatz geleitet und einzelne Fahrzeuge selektiert und kontrolliert.
Der Schwerpunkt lag auf der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit der Fahrerinnen und Fahrer im Hinblick auf eine Beeinflussung durch Alkohol, Drogen und Medikamenten.
Insgesamt waren 34 Einsatzkräfte und zwei Drogenspürhunde des Zolls im Einsatz.
Zwischen 20:00 und 01:00 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte insgesamt 244 Fahrzeuge.
Kurz nach Beginn der Kontrolle fuhr ein 20-Jähriger am Steuer eines Renault Traffic in die Kontrollstelle während er am Smartphone hantierte - die Folge sind 100 Euro Bußgeld und ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister.
Während sich ein Rettungswagen mit Sonderrechten seinen Weg durch den Rückstau bahnte, schloss sich diesem ein 51-Jähriger aus Itzehoe mit einem Toyota an. Das vermeintlich schnellere Vorankommen endete auf dem Rastplatz und zieht ein Bußgeld von über 240 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot nach sich.
Einem 38-Jährigen aus dem Spree-Neiße-Kreis droht ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, da er eine Schreckschusspistole auf dem Beifahrersitz seines Audi liegen hatte. Die Waffe wurde beschlagnahmt.
Während der Kontrolle eines Ford Galaxy stellten die Beamten fest, dass die daran angebrachten Kennzeichenschilder eigentlich für einen Nissan ausgegeben waren. Dem 28-jährigen Fahrer aus Hamburg droht jetzt ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauchs und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Die kontrollierenden Beamten boten 12 Fahrzeugführern aufgrund von Ausfallerscheinungen oder es ergaben sich Hinweise auf den Konsum von Betäubungsmittel in Form von leicht geröteter Bindehäute sowie verzögerten Pupillenreaktionen einen Drogenschnelltest an. Bei einem 24-jährigen Albaner ohne festen Wohnsitz in Deutschland reagierte der Drogentest positiv auf THC. Daraufhin wurde eine Blutprobe entnommen. Ihm wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200 Euro entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel sowie wegen des Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmittel eingeleitet.
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