Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
LKA-SH: Folgemeldung zur gemeinsame Pressemitteilung der STA Kiel und des LKA SH vom 28.04.2009 Indoor-Plantagen-Betreiber bediente sich eines Strohmannes zum Waschen der Rauschgiftgelder
Kiel (ots)
Nach dem Ausheben der drei Indoor-Plantagen in Schleswig-Holstein und der Verhaftung des Plantagenbetreibers führte das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein parallel Ermittlungen zu den persönlichen Vermögensverhältnissen des Beschuldigten durch. Dabei zeigte sich, dass sich dieser eines "Strohmannes" zum "Waschen" der illegal aus dem Rauschgifthandel erwirtschafteten Erlöse bediente.
Mit Hilfe des Strohmannes erwarb der Beschuldigte zwei Immobilien, von denen eine zum Betrieb einer der hochgenommenen Indoor-Plantagen diente.
Durch die Finanzermittlungen konnten dem Beschuldigten zuzurechnende Vermögenswerte in Höhe von 200.000,- EUR aufgespürt werden. Da sich der Beschuldigte in einem laufenden Insolvenzverfahren befindet, wird angestrebt, diese Vermögenswerte in die Insolvenzmasse zu überführen.
Gegen den Strohmann leitete die Staatsanwaltschaft Kiel ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche ein.
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Stefan Jung
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