Landeskriminalamt Schleswig-Holstein

LKA-SH: Gemeinsame Presseerklärug Staatsanwaltschaft Kielund der Kriminalpolizei/LKA Schleswig-Holstein Korruptionsverdacht gegen Mitarbeiter der Station des TÜV Nord in Flensburg

15.12.2004 – 14:33

Kiel (ots)

Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren
gegen die o.g. Beschuldigten wegen Verdachts der Bestechlichkeit bzw.
Bestechung und mittelbarer Falschbeurkundung. Aufgrund richterlicher
Beschlüsse durchsuchten sechs Staatsanwälte der
Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Korruption bei der
StA Kiel und 24 Beamte des LKA SH, u.a. der OK – Dienststelle,
durchsuchten am 14.12.04 Geschäftsräume der Station des TÜV Nord in
Flensburg sowie die Wohnungen von fünf Beschuldigten in Schleswig-
Holstein nach Beweismitteln. Die Durchsuchungsmaßnahmen führten zum
Auffinden umfangreicher Unterlagen, die als Beweismittel von
Bedeutung sind. Der 41-Jährige Leiter der TÜV Station steht in seiner
Eigenschaft als Kraftfahrzeugsachverständiger in Verdacht, seit dem
Jahr 2000 als Prüfer in mind. 26 Fällen gegen Bezahlung falsche
Gutachten in Zusammenhang mit der TÜV-Abnahme von Motorradeigenbauten
gem. StVZO erstattet zu haben. Hierbei handelte er gemeinschaftlich
mit einem 42-Jährigen Geschäftsmann aus Flensburg, der sich auf die
Nachfrage nach individuellen Prototypen/Einzelstücken spezialisiert
hatte. Über dessen Fa. gab ein weiterer Hersteller von Motorrädern
aus dem nördlichen SH wegen des „reibungslosen Ablaufes“ ebenfalls
Gutachten beim TÜV in Flensburg in Auftrag.
Gegen den einen der Motorradhersteller hatte die
Staatsanwaltschaft Flensburg bereits im Frühjahr 2004 ein
Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei eingeleitet. Seinerzeit waren
anlässlich einer Durchsuchung seiner Geschäftsräume gestohlene
Motorradteile entdeckt worden.
Der Sachverständige der Station des TÜV Nord in Flensburg nahm
regelmäßig Außenprüfungen in den Firmenräumen vor und bescheinigte
die Verkehrstüchtigkeit von Spezialanfertigungen, die meist den
Motorrädern des Herstellers Harley Davidson nachempfunden waren.
Sogar aus dem Rhein-Main-Gebiet wurden Eigenbauten in die Flensburger
Werkstatt gebracht, um dort die Vollabnahme gem.
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) durch den
Kraftfahrzeugsachverständigen vornehmen zu lassen. Gutachten dieser
Art bilden die Grundlage für die Erteilung der Betriebserlaubnis
durch die Zulassungsstellen im Bundesgebiet.
Nach den bisherigen Ermittlungen der Kripo wurde die Vollabnahme
der Motorräder in mehreren Fällen jedoch nur vorgetäuscht. Die
Ermittler des LKA stellten fest, dass ein 44-Jähriger Beschuldigter
aus diesem Personenkreis durch Internet-Auktionen einige
Motorradrahmen einschl. der TÜV-Gutachten verkauft hatte. Er erzielte
dabei Verkaufserlöse von bis zu 2900 €. In Brandenburg fanden
Ermittler in einer Garage eines Käufers zwei original verpackte
Motorradrahmen samt Gutachten des beschuldigten
Kraftfahrzeugsachverständigen. Die Käufer wollten die Maschinen erst
später nach eigenen Vorstellungen aufbauen. In 16 Fällen wurde
mittels gefälschter Gutachten das Datum der Erstzulassung neu
aufgebauter Motorräder um Jahre rückdatiert, um die Betriebserlaubnis
für die Fahrzeuge trotz hoher Schadstoff- und Lärmemissionswerte zu
erlangen.
Auf Weisung der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem
Verkehrsministerium des Landes SH, ruht die Tätigkeit des
Sachverständigen bis zur Klärung der Vorwürfe.
Weitere Erklärungen werden nicht gegeben.
Wick
Oberstaatsanwalt
ots-Originaltext: Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=2256

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Telefon: 0431-160 4250
Fax: 0431-160 4114

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Tel.: 0431-6043001

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