POL-GT: Werther - kein Ansprechen von Kindern, kein Buli
Gütersloh (ots)
Werther/Kreis Gütersloh (CK) - In den letzten Wochen waren insbesondere in Werther, aber auch in anderen angrenzenden Städten und Gemeinden viele Eltern und Lehrer in Aufregung und Besorgnis, weil angeblich mehrere Kinder aus einem schwarzen Buli heraus von Männern angesprochen worden sein sollten.
So wurden der Polizei ein Fall vom 29. November und ein weiterer vom 06. Dezember gemeldet.
In dem ersten Fall schilderte ein 9-jähriges Mädchen eine für sie beängstigende Begegnung mit einem schwarzen Auto; im zweiten Fall berichteten zwei 9 und 10 Jahre alte Mädchen ihren Eltern ähnliches.
Daran schlossen sich umfangreiche polizeiliche Ermittlungen zur Aufklärung dieser Sachverhalte an.
Parallel dazu verbreiteten sich diese Informationen auf verschiedenen Social Media Plattformen, insbesondere auf Facebook, wie ein (unkontrollierbares) Lauffeuer. In oft Besorgnis erregender und unsachlicher Art und Weise wurde von vielen Menschen über die Sachverhalte diskutiert.
Auch bei der Polizei sind mehrere Anfragen von zum Teil zutiefst verunsicherten oder panischen Eltern eingegangen, die sich größte Sorgen um ihre Kinder machten.
Durch den "Stille-Post-Effekt" wurden die Schilderungen immer gruseliger, bedrohlicher und gefährlicher.
Mittlerweile hat die Kriminalpolizei folgendes ermittelt:
In beiden Fällen wurden die Kinder nicht angesprochen.
Es kam zu keiner Begegnung mit unbekannten Männern.
Einen schwarzen Buli, der in den Erzählungen der Mädchen eine Rolle gespielt haben will, gibt es nicht. Wenn überhaupt, handelte es sich um vollkommen harmlose Alltagssituationen ohne jeglichen Kontakt zwischen den männlichen Verkehrsteilnehmern und den Kindern.
Nachdem die Polizei die Kinder nochmals eingehend angehört hat, wurde deutlich, dass sich die Geschehnisse anders zugetragen haben, als die Kinder es ursprünglich ihren Eltern berichtet hatten.
Die drei Mädchen hatten die erlebten Situationen - Alltagssituationen im Straßenverkehr - Furcht einflößend für sich interpretiert.
Nach polizeilicher Erfahrung kommt es immer wieder vor, dass die Kinder zu Hause von ihren Erlebnissen berichten und deren besorgte Eltern die Schilderungen der Kinder übernehmen. Dadurch kann es dazu kommen, dass bestimmte Sachverhalte fehlgedeutet werden.
Diesen Vorfall nimmt die Polizei zum Anlass, um Verhaltenstipps für Eltern (und Lehrer) zu geben, wenn das Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem es von einer fremden Person angesprochen und sogar bedrängt wurde:
- Bemühen Sie sich, Ruhe zu bewahren.
- Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es bei Ihnen in Sicherheit ist.
- Geben Sie dem Kind die Bestätigung, dass es richtig war, sich Ihnen anzuvertrauen.
- Glauben Sie Ihrem Kind.
- Hören Sie der Schilderung Ihres Kindes aufmerksam zu, ohne "nachzubohren".
- Lassen Sie Ihr Kind mit eigenen Worten berichten und legen Sie ihm keine Antworten in den Mund.
- Machen Sie keine Vorhaltungen (...aber ich habe Dir doch hundert Mal gesagt, dass Du das nicht machen sollst..........).
- Verständigen Sie in Akutsituationen sofort über Notruf 110 die Polizei, damit weitere Maßnahmen schnell eingeleitet werden können. - Informieren Sie auch dann die Polizei, wenn die Tat schon einige Stunden zurückliegt.
- Die Polizei nimmt Ihre Schilderung immer ernst. Dazu sind detaillierte Angaben Ihres Kindes zu den Tatumständen und zur Täterbeschreibung erforderlich.
Wenn Fremde ihre Kinder ansprechen, sorgt das bei Eltern verständlicherweise für große Verunsicherung und Unruhe. Viele Eltern wenden sich nach verdächtigen Schilderungen ihrer Kinder mit zahlreichen Fragen an die Polizei.
Was können Eltern also tun, um ihre Kinder auf solche Situationen vorzubereiten, ohne ihnen Angst zu machen?
Zum Schutz von Kindern sind im Folgenden die wesentlichen polizeilichen Antworten und Empfehlungen komprimiert zusammengestellt. Die Empfehlungen der Polizei basieren auf den Erfahrungen, dass für aufgeklärte, informierte und selbstbewusste Kinder ein geringeres Opferrisiko besteht.
- Erlauben Sie Ihrem Kind ausdrücklich, dass es "Nein" sagen darf, wenn ihm etwas "komisch" vorkommt, es sich unwohl fühlt oder es sich in Gefahr wähnt. Die Botschaft ist: "Keiner darf etwas von dir verlangen, was du nicht möchtest!"
- Nehmen Sie sich Zeit, mit Ihrem Kind über seinen Tagesablauf, über seine Sorgen und Nöte zu sprechen. Täter bereiten ihre Taten oftmals vor und eine kleine Beobachtung Ihres Kindes oder ein "komisches" Gefühl könnten wichtig sein, um Vorbereitungen zu erkennen und Weiteres abzuwehren. Kinder müssen lernen, ihren Gefühlen vertrauen zu können.
- Üben Sie mit Ihrem Kind in kleinen Rollenspielen, wie es sich verhalten kann. Es sind "Was-tue-ich-wenn"-Spiele.
- Warnen Sie dabei nicht vor Fremden, sondern vor Taten. Kinder wissen mit dem Erwachsenen-Begriff "fremd" oftmals nichts anzufangen. Für Kinder ist schon derjenige nicht mehr fremd, der sich mit Namen vorstellt oder das Kind mit dessen Namen anspricht ("Der kennt mich doch").
- Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Situationen verhalten soll. Es soll weglaufen, andere Erwachsene ansprechen, um Hilfe bitten oder auch laut um Hilfe schreien.
- Ermuntern Sie Ihr Kind, um Hilfe zu bitten, wenn es Hilfe braucht.
- Überlegen Sie mit Ihrem Kind, wo und bei wem es sich im Notfall Hilfe holen kann.
- Ihr Kind sollte den Polizeiruf 110 kennen. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es bei Gefahr ohne Geld und ohne Telefonkarte von jeder öffentlichen Telefonzelle und mit jedem Handy aus die Polizei rufen kann.
- Sie sollten wissen, wo und mit wem Ihr Kind die Freizeit verbringt.
- Legen Sie mit Ihrem Kind Wege und Orte fest, an denen es sich aufhalten darf.
- Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an. Treffen Sie Absprachen! Halten Sie selbst ebenfalls getroffene Absprachen ein, denn das Kind lernt "am Modell"! Erklären Sie dem Kind, wohin Sie gehen und wann Sie zurückkehren. Ein Kind muss wissen, wo es Sie erreichen kann.
- Nach Möglichkeit sollte Ihr Kind in Gruppen mit anderen Kindern zur Schule gehen und sich z.B. auf Spielplätzen aufhalten.
- Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind fest, wer es von der Schule oder vom Kindergarten abholen darf und mit wem es mitgehen darf. Das sollten nur maximal drei bis vier vertraute Personen sein. Die Regel gilt: "Geh nur mit diesen Menschen und mit niemand sonst!"
- Kinder sollen üben, Abstand zu Fahrzeugen zu halten, wenn sie z.B. nach dem Weg gefragt werden. Sie sollen nicht nah an ein Fahrzeug herantreten.
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