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Polizeipräsidium Frankfurt am Main

POL-F: 000112 Pressemitteilungen, Teil 2, Polizeipräsidium Frankfurt am Main

Frankfurt (ots)

000112 - 0056
   Gemeinsame Presseerklärung von Polizei und
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Produkterpressung zum Nachteil eines Frankfurter
Lebensmittelherstellers geklärt
Festnahme von zwei Tatverdächtigen durch Frankfurter
Kripo-Beamte in München
Mit der Festnahme der beiden mutmaßlichen Täter durch
Frankfurter und Münchner Kriminalbeamte am 28.12.1999 in
München, konnte nach aufwendigen und komplexen Ermittlungen eine
seit 15 Monaten andauernde Erpressung zum Nachteil des
Lebensmittelherstellers Nestlé geklärt werden (siehe hierzu
Pressemeldung des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main, Nr. 1437,
vom 1.12.1998).
Zwei zunächst unbekannt gebliebene Täter hatten seit
September 1998 versucht, von dem in Frankfurt am Main ansässigen
Lebensmittelproduzenten Nestlé einen Millionenbetrag zu
erpressen. Die Medien haben hiervon bereits aus Anlaß der
Pressekonferenz am 17.11.1998 und ferner im Zusammenhang mit der
Öffentlichkeitsfahndung im Dezember 98 Kenntnis erhalten.
   Nach dem damaligen Ermittlungsstand bedienten sich die Täter
bei der Tatvorbereitung zweier gutgläubiger Personen, die
Büroarbeiten erledigten und so unwissend als Mittler fungierten.
An die Dienste der weiter nicht in das Tatgeschehen involvierten
Personen gelangten die Täter, indem sie Anfang August 1998 in
dem 'Lindauer Wochenblatt' durch eine Stellenanzeige Mitarbeiter
suchten. Ende 98 wurde mit Phantombildern nach einem Ehepaar
gefahndet, das sich BURGER nannte.
Die Täter haben den ersten Erpressungsversuch mit ca. 200
Nachrichten bis Ende 1999 fortgesetzt. Vereinzelt hatten sie -
um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen - Produkte des
Lebensmittelherstellers geringfügigst mit Fremdsubstanzen
versetzt, was jedoch niemals zu irgendwelchen gesundheitlichen
Gefährdungen für die Öffentlichkeit oder einzelne Konsumenten
führte.
   Bei der Realisierung ihres Vorhabens bewegten sich die
Erpresser schwerpunktmäßig im süddeutschen Raum, teilweise
wurden sie auch in der angrenzenden Schweiz tätig.
   Die für die Sachbearbeitung federführend zuständige
Frankfurter Polizei konnte in enger und erfolgreicher
Kooperation mit dem Polizeipräsidium München ermitteln, daß die
Aktivitäten des kriminellen Paares dabei stets von der
bayerischen Landeshauptstadt ausgingen.
Mitte Dezember 1999 gelang es, die Tatverdächtigen zu
identifizieren. Nach Erlaß von Haftbefehlen durch das
Amtsgericht Frankfurt am Main nahmen Kriminalbeamte des im
Polizeipräsidium Frankfurt am Main für Erpressung zuständigen
Kommissariates K 12 zusammen mit ihren Kollegen aus München den
49jährigen selbständigen Versicherungskaufmann und seine
39jährige, ebenfalls in der Versicherungsbranche tätige Ehefrau
in der Münchner Innenstadt fest. Beide Beschuldigte wurden von
dem zuständigen Ermittlungsrichter in Untersuchungshaft
genommen.
Die Frau hat zwischenzeitlich ihre Beteiligung an der Tat
gestanden. In der Vernehmung beschuldigt sie auch ihren Ehemann.
Der 49jährige Hauptbeschuldigte hat sich bisher gegenüber den
Ermittlungsbehörden noch nicht geäußert. Gesprächsweise gestand
aber auch er die Tat. Bei Durchsuchungen in zwei von den Tätern
genutzten Wohnungen in München wurde umfangreiches
Beweismaterial aufgefunden, darunter befindet sich auch ein
weiteres, schon schriftlich fixiertes Tatschreiben.
Offensichtlich hatte das nun inhaftierte Paar keine weiteren
Mittäter. Die Inhaftierten sind identisch mit dem seinerzeit
gesuchten Ehepaar, das sich des Aliasnamens Burger bediente.
Beide Festgenommenen sind bisher polizeilich noch nicht in
Erscheinung getreten. Das Ehepaar ist hoch verschuldet. Hierin
dürfte auch die Motivlage des kriminellen Duos begründet sein.
Die Ermittlungen der Sonderkommission dauern an.
Mit der jetzigen Festnahme der Täter schreiben die
Frankfurter Strafverfolgungsbehörden ihre Erfolgsbilanz in der
Ermittlung von Produkterpressern fort.
   Die mehrjährige Statistik des Fachkommissariates K 12 belegt
bis heute keinen einzigen Fall, wo es Tätern gelungen wäre, an
das erhoffte 'große Geld' zu kommen.
   Im Jahr 1999 wurden in Frankfurt insgesamt sieben Fälle der
Produkterpressung von unterschiedlichen Firmen angezeigt, von
denen drei geklärt und die Täter festgenommen werden konnten.
Vier dieser Delikte blieben im Versuchsstadium stecken, da die
Erpresser offensichtlich den vormals gefaßten Tatentschluß
aufgaben und sich nicht mehr meldeten.
Eine umfassende Darstellung des Tatgeschehens und der
Ermittlungsarbeit der Strafverfolgungsbehörden könnte in ähnlich
gelagerten Fällen von Erpressungen den polizeilichen Erfolg
erheblich erschweren.
Weiterreichende Auskünfte zu dem Vorgehen der Täter und den
taktischen und technischen Ermittlungsmaßnahmen der Polizei
können daher nicht erteilt werden. (Peter Öhm/-8010)
ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Frankfurt

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizei Frankfurt

Telefon: 069 755-8044
Fax: 069 755-8019

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