POL-GE: Sachbeschädigungen durch Feuerwerkskörper
Gelsenkirchen (ots)
Sonntag, 23.12.18, 19:18h und 22:30h Gelsenkirchen-Neustadt, Wiehagen Gelsenkirchen-Altstadt, Feldhofstraße
Nach Zeugenangaben kam zu Detonation von Feuerwerkskörpern
Zum Einen detonierte ein vermutlich "Polenböller" (in Deutschland nicht zugelassene Pyrotechnik) im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses. Hierdurch wurde das Glas der Eingangstür, einige Wandfliesen sowie die Deckenverkleidung beschädigt.
Weiter kam es zur Detonation illegaler Sprengmittel an einem Firmengebäude. Auch hier wurde ein Eingangsbereich beschädigt, es entstand nach ersten Schätzungen ein Gebäudeschaden von ca. 5.000 Euro.
Die Polizei warnt ganz ausdrücklich vor dem Beschaffen und der Zündung dieser Pyrotechnik! Ein unkontrolliertes Abbrennen kann schwerste Personenschäden zur Folge haben, die Böller erfüllen keinerlei Sicherheitsstandarts.
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