POL-GE: Viele Verkehrsdelikte am Wochenende
Gelsenkirchen (ots)
Die Polizei Gelsenkirchen hat am vergangenen Wochenende erneut mehrere Personen im Straßenverkehr angetroffen, die unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol oder ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs waren. In zwei Fällen kam es dadurch sogar zu einem Unfall: Gestern, 19. Juli 2020, wurden Polizeibeamte um 12.55 Uhr in die Feldmark gerufen. Dort hatten mehrere Zeugen beobachtet, wie ein Mann mit seinem PKW in den Straßen Laarmannshof und Stratmannshof im Kreis fuhr und dabei mehrere PKW beschädigte. Als die Beamten den Beschuldigten ansprachen, wirkte er auf sie stark alkoholisiert. Ein entsprechender Test war ebenfalls positiv. Der 48-jährige Gelsenkirchener musste mit zur Wache, wo ihm ein Arzt Blutproben entnahm. Insgesamt wurden sechs PKW durch die Alkohol-Fahrt beschädigt. Am gleichen Tag sind die Beamten um 16.14 Uhr von einem Zeugen zur Bachstraße in Scholven alarmiert worden. Er hatte zuvor einen 65 Jahre alten Marler dabei beobachtet, wie er auf der Autobahn 52 die Leitplanke touchiert hatte und danach einfach weiterfuhr. Im Gespräch mit den Polizeibeamten gab der Mann an, Medikamente konsumiert zu haben. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest war positiv. Auch ihm wurde die die Weiterfahrt untersagt und er musste mit zur Wache, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Des Weiteren fiel den Beamten am Sonntag um 1.05 Uhr in der Frühe ein stark alkoholisierter Radfahrer auf der Wanner Straße in Bulmke-Hüllen auf, der in Schlangenlinien fuhr und dabei drohte, Fahrzeuge zu beschädigen oder zu stürzen. Auch bei ihm war der freiwillige Atemalkoholtest positiv, so dass die Beamten ihm die Weiterfahrt untersagten und ihn zur Wache brachten, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Zudem sind am Samstag und Sonntag insgesamt drei Verkehrsteilnehmer aufgefallen, weil sie ihr Fahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln führten. Auch ihnen wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Arzt entnahm ihnen auf einer Wache Blutproben. Im gleichen Zeitraum fielen vier Verkehrsteilnehmer bei allgemeinen Kontrollen auf, weil sie ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs waren. Auch gegen sie, wie in allen anderen Fällen, fertigten die Beamten entsprechende Anzeigen.
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