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POL-PB: Drei Radler bei zwei Unfällen verletzt - #PassAuf! Schwerpunktkontrollen gegen Radunfälle

POL-PB: Drei Radler bei zwei Unfällen verletzt - #PassAuf! Schwerpunktkontrollen gegen Radunfälle
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Paderborn (ots)

(mb) Eine Radfahrerin sowie zwei Radler sind am Montagnachmittag bei Verkehrsunfällen zum Glück nur leicht verletzt worden. Die Polizei geht mit Schwerpunktkontrollen gegen Radlerunfälle vor, zuletzt am vergangen Freitag.

Gegen 13:50 Uhr parkte am Montag ein 62-jähriger Chevrolet-Captiva-Fahrer am rechten Straßenrand der Bleichstraße in Fahrtrichtung Neuhäuser Straße. Beim Öffnen der Fahrertür kam es zur Kollision mit einer 39-jährigen Radlerin, die in Richtung Neuhäuser Straße fuhr. Die Tür schlug gegen Fuß und Hand der Frau. Einen Sturz konnte sie noch abfangen. Die Radfahrerin erlitt Verletzungen und wurde mit einem Rettungswagen zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Auf der Fürstenallee radelte gegen 14:50 Uhr ein 26-jähriger Radfahrer und stieß mit einem 14-jährigen Radler zusammen, der aus dem Emilie-Rosenthal-Weg einbog. Beide zogen sich leichte Verletzungen zu.

#PassAuf! Die Bekämpfung von Fahrradunfällen ist erklärtes Ziel der Kreispolizeibehörde Paderborn. Bei regelmäßigen Schwerpunktkontrollen haben die Einsatzkräfte Fehlverhalten von und gegenüber Radfahrenden im Blick. Erst am vergangenen Freitagnachmittag war die Polizei diesbezüglich mit Radstreifen und weiteren Einsatzkräften aktiv. Dabei fielen fünf Autofahrer/innen auf, die beim Abbiegen nicht auf Radler achteten und drei, die auf Radwegen parkten. Vier Fahrer waren nicht angeschnallt, vier nutzten ihr Handy beim Fahren, einer missachtete das Rotlicht und einer wurde beim Befahren einer Fußgängerzone erwischt. Dazu kamen Geschwindigkeitsverstöße und ein Autofahrer war ohne Führerschein unterwegs. Dem gegenüber missachteten acht Radelnde ein Stoppzeichen, acht nutzten verbotswidrig Gehwege, zwei fuhren bei Rot und zwei weitere "daddelten" mit ihrem Handy. An vier Fahrrädern stellte eine Fahrradstreife Fahrzeugmängel fest. Alle Verstöße wurden sofort mit Verwarnungsgeld geahndet oder zur Anzeige gebracht.

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