POL-GS: Pressemitteilung Polizeikommissariat Seesen vom 03.05.2023
Goslar (ots)
Sachbeschädigung an Pkw
In der Zeit von Montag, 01.05.2023, 13.00 Uhr, bis Dienstag, 02.05.2023, 00.30 Uhr, wurden vom Pkw eines 44-jährigen alle vier Reifen zerstochen, wodurch ein Schaden von ca. 300 Euro entstand. Das Fahrzeug war im Tatzeitraum in der Straße "Drakenpfuhl" abgestellt. Wer Hinweise zum Täter oder zur Tat geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizei Seesen unter 05381/9440 in Verbindung zu setzen.
Diebstahl
Einer 74-jährigen Seesenerin wurde von einer bisher unbekannten Person am Dienstagvormittag, gegen 11:00 Uhr, aus ihrem Fahrradkorb die Handtasche entwendet. Das Rad hatte die Geschädigte im Bereich eines hiesigen Schnäppchenmarktes in der Braunschweiger Straße abgestellt. Der Schaden wurde auf etwa 50 Euro beziffert. Auch hier bittet die Polizei unter 05381/9440 um Hinweise aus der Bevölkerung.
Räuberischer Diebstahl
Am Dienstagmittag entwendete ein 21-jähriger Goslarer in einem Lebensmittelgeschäft in der Zimmerstraße Lebensmittel im Wert von 1,99 Euro. Als der Täter beim Hinausgehen von einer 55-jährigen Mitarbeiterin angesprochen und festgehalten wurde riss er sich los, wodurch die Mitarbeiterin zu Fall kam und sich leicht verletzte. Hinzukommende Passanten liefen dem Dieb hinterher und konnten ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Gegen den Goslarer wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Erpressung
Eine 52-jährige Seesenerin erstattete bei der Polizei Strafanzeige gegen eine bisher unbekannte Person. Die Anzeigenerstatterin hatte die Person über ein online-Portal kennengelernt. Nachdem einige Nachrichten ausgetauscht wurden, versandte die Frau Fotoaufnahmen von sich an diese Person, welche nun in Aussicht gestellt hat, diese Bilder gegen ihren Willen zu veröffentlichen, sollte die Frau einer Geldforderung nicht nachkommen.
Fahren unter Drogeneinfluss / Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Ein Seesener Paar, 40 und 35 Jahre alt, wurde am Mittwoch, gegen 00.40 Uhr, in der Rosenstraße durch die Polizei angehalten und kontrolliert. Beide führten einen E-Scooter, obwohl sie unter dem Einfluss berauschender Mittel standen. Die Weiterfahrt wurde untersagt und gegen beide Personen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Da u.a. der Besitz von Drogen strafbar ist, wurden des Weiteren auch gegen beide ein Strafverfahren eröffnet.
i.A. Behnke, POK'in
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