Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HOL: Landesstraße 586 - Ottenstein - Sievershagen: 18jähriger mit PKW überschlagen -Fahrer musste von Feuerwehr befreit werden
Stationäre Aufnahme im Krankenhaus -
Hameln (ots)
Am frühen Sonntagmorgen (04:50 Uhr) kam es auf der Landesstraße 586 zwischen Ottenstein und Sievershagen zu einem folgenschweren Verkehrsunfall, bei dem ein 18jährige PKW-Fahrer schwer verletzt wurde. Der junge Fahrzeugführer war mit seinem 18 Jahre alten VW auf der L 586 aus Richtung Ottenstein kommend, unterwegs in Richtung Hehlen. Unmittelbar vor der "Sievershagener Mühle" kam der Fahranfänger mit seinem PKW in einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab und fuhr in den Straßengraben. Der PKW stieß mit der Fahrzeugfront gegen die Böschung, überschlug sich und rutschte anschließend noch ca. 30 Meter auf dem Dach liegend weiter. Der junge Mann mit Wohnsitz in Hildesheim musste durch die eintreffende Feuerwehr aus dem PKW-Wrack befreit werden und wurde zur stationären Behandlung in das Krankenhaus nach Hameln verbracht. Nach ersten Ermittlungen der Polizei dürfte die nicht angepasste Geschwindigkeit und möglicherweise Alkoholbeeinflussung des Fahrers die Ursache für den Unfall sein. Am PKW entstand wirtschaftlicher Totalschaden. "Vor dem Hintergrund dieses Unfalls und der allgemeinen Feststellung der Polizei, dass der Vorfrühling offensichtlich auch wieder zu einer deutlich "offensiveren" Fahrweise beiträgt, wird die Polizei im Landkreis Holzminden die Verkehrsüberwachung in den nächsten Wochen deutlich verstärken", kündigt der Leiter des Polizeikommissariats Holzminden, Michael Weiner, weitere Kontrollen an. Bereits an diesem Wochenende wurden verstärkt Geschwindigkeitsmessungen auf der B 64 (Umgehung Allersheim - Bevern), auf der B 64 im Bereich Eimen - Mainzholzen und auf der B 3 im Bereich Delligsen, durchgeführt. Darüber hinaus fanden zahlreiche mobile Verkehrskontrollen im Landkreisbereich statt, bei denen zwei Fahrten und Drogeneinfluss, eine Alkoholfahrt sowie einmal Fahren ohne Fahrerlaubnis und zweimal Fahren ohne Versicherungsschutz festgestellt wurden.
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