Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: erste Glätteunfälle in der Region
Hameln (ots)
(Landkreis Hameln-Pyrmont und Holzminden) Die Polizei musste insbesondere am Dienstagabend die ersten witterungsbedingten Verkehrsunfälle der beginnenden Wintersaison aufnehmen. In den meisten Fällen blieb es glücklicherweise bei Sachschäden. Bei zwei Unfällen wurden jedoch 3 Personen verletzt.
Die ersten Verkehrsunfälle registrierte die Polizei im Bereich Aerzen.
Kurz vor 21.00 Uhr wurde ein Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 1 zwischen Aerzen und Reher gemeldet. Hier geriet eine 52-jährige Frau mit ihrem Pkw ins Schleudern und prallte in die Schutzplanke. Die Beteiligte blieb unverletzt.
Auf dem Weg zu dieser Unfallstelle kam die Streifenwagenbesatzung aus Bad Pyrmont auf den nächsten Unfall zu:
Ein Ford Fiesta geriet auf der Landesstraße 426 zwischen Bad Pyrmont und Grießem außer Kontrolle, prallte gegen einen Straßenbaum und rutschte schließlich in einen Straßengraben. Sowohl die 24-jährige Fahrerin als auch die 29-jähriger Beifahrer (beide aus Braunschweig) wurden verletzt und mit Rettungswagen in ein Krankenhaus transportiert. Der Ford Fiesta war nicht mehr fahrbereit. Die den Unfall aufnehmenden Kollegen mussten leider feststellen, dass der Pkw nicht mit Winterreifen ausgerüstet war.
Ebenfalls gegen 21.00 Uhr schleuderte ein Pkw auf der L 484 zwischen Holzen und Grünenplan (Landkreis Holzminden) im Bereich einer Kurve gegen einen Streugutkasten. Der 46-Jährige blieb unverletzt.
Die nächsten 3 Verkehrsunfälle ereigneten sich innerhalb kürzester Zeit auf der Bundesstraße 83 Höhe Emmerthal. Um 21.25 Uhr, um 21.50 Uhr und um 23.00 Uhr gerieten 3 Pkw jeweils auf winterglatten Brückenabschnitten außer Kontrolle und schleuderten gegen die Schutzplanken. Verletzt wurde bei diesen drei Kollisionen keiner.
Zur Sperrung der L421 zwischen Bad Münder und Springen (B 217) musste eine Streifenwagenbesatzung des PK Bad Münder ausrücken. Hier ereignete sich gegen 20.35 Uhr auf Höhe der Domäne Dahle (Region Hannover) ein Verkehrsunfall mit 3 beteiligten Fahrzeugen und 1 verletzten Person. Die Unfallaufnahme erfolgte durch das Polizeikommissariat Springe.
Der nächste Unfall ereignete sich heute Morgen im Bereich der Ottensteiner Hochebene. Ein 24-jähriger Mann aus Hameln geriet gegen 05.15 Uhr auf der Kreisstraße 87 zwischen Sievershagen und Lüntorf auf der glatten Fahrbahn ins Schleudern und prallte gegen einen Baum. Der Hamelner wurde verletzt und mit einem Rettungswagen zu einem Hamelner Krankenhaus transportiert. Am VW Polo des 24-Jährigen entstand Totalschaden.
Die Polizei bittet zu Winterbeginn alle Verkehrsteilnehmer, sich auf die veränderten Witterungsverhältnisse einzustellen. Insbesondere in exponierten Lagen, in Waldgebieten und wie oben geschehen auf Brückenabschnitten ist verhaltende, vorausschauende und angepasste Fahrweise angesagt. Es muss jederzeit mit sich verändernden Fahrbahnverhältnissen gerechnet werden.
In diesem Zusammenhang wird nochmals auf den Absatz 3a des §2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hingewiesen, nach dem bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden darf, die bestimmte Eigenschaften erfüllen. Es dürfen demnach bei den genannten Straßenverhältnissen nur solche Reifen gefahren werden, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Zu diesen geeigneten Reifen zählen Winterreifen, Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen, die typischerweise eine M+S-Kennzeichnung und/oder eine entsprechende Kennzeichnung mit dem Bergpiktogramm/Schneeflocken-Symbole tragen.
Die weichere Gummimischung und spezielle Profilgestaltung des Winterreifens sorgen nicht nur bei Eis und Schnee, sondern auch bei nassen, rutschigen Straßen für bessere Haftung auf der Fahrbahn, auch wenn die Temperatur knapp über dem Gefrierpunkt liegt.
Wichtig ist es auch, vor Fahrtantritt für ausreichend gute Sicht zu sorgen. Das Freikratzen eines kleinen Gucklochs in der ansonsten rundherum vereisten Scheibenfläche reicht nicht aus, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können.
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