POL-NOM: 13- Jährige bei Jugendschutzkontrolle in Disco angetroffen!
Osterode (ots)
Osterode/BG
In der Nacht zum 05.11.05 wurden, in einer gemeinsam durchgeführten Jugendschutzkontrolle durch das Jugendamt des Landkreises Osterode und der Polizei, vier Discos und von Jugendlichen bevorzugte Lokale in Osterode, Herzberg und Wulften überprüft. Sieben Minderjährige im Alter von 13 bis 16 Jahren wurden festgestellt, zur "Freude" der Eltern durften sie ihre Kinder von den Lokalen abholen.
Nach den geltenden Jugensdschutzbestimmungen ist Personen unter 16 Jahren die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen nicht erlaubt, ab 16 darf man dann bis 24 Uhr in die Disco. Ausnahmen von diesen Beschränkungen sind in Begleitung eines Erziehungs-oder Personensorgeberechtigten möglich. Und --- akoholische Getränke, wie zum Beispiel Bier, dürfen nicht an Personen unter 16 Jahren abgegeben werden, branntweinhaltige Getränke sind erst ab 18 Jahren erlaubt.
Entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet, immerhin können derartige Verstöße mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden, in bestimmten Fällen sogar mit Freiheitsstrafe. Nicht nur Veranstalter und Gewerbetreibende machen sich strafbar, auch die Eltern können belangt werden,wenn sie Verstöße ihrer Kinder gegen Jugendschutzbestimmungen fördern oder herbeiführen.
Bei weiteren Fragen zum Jugendrecht wenden Sie sich bitte an das Jugendamt beim Landkreis Osterode, Tel. 05522/960-750 oder die Polizei Osterode , Tel. 55522/508-108 oder 161.
" Pech" für einen erwachsenen Straftäter.
Im Rahmen der Jugendschutzkontrolle wurde ein 41-jähriger Mann auf frischer Tat betroffen. Er war gerade dabei, die Frontschürze eine Pkw`s zu zertreten, nun muß er mit einem Strafverfahren rechnen.
Rückfragen bitte an:
Polizei Northeim/Osterode
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