POL-NOM: Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Rollerfahrer 11.12.2006, 15.00 Uhr 37547 Kreiensen, Am Thie
Bad Gandersheim (ots)
Ein 16-jähriger Kreiensener befuhr mit seinem Mofaroller öffentliche Straßen im Ortsbereich Kreiensen. Einer Funkstreifenbesatzung der Polizei fiel auf, dass der Roller deutlich schneller als 25 km/h fuhr. Eine anschließende Überprüfung des Rollerfahrers ergab, dass dieser nur im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung war, obwohl der Roller nach seinen eigenen Angaben ca. 45 km/h schnell läuft. Da es sich bei dem Roller aufgrund der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit nunmehr um ein Kleinkraftrad handelte, hätte der Rollerfahrer im Besitz einer Fahrerlaubnis (mindestens Klasse M) sein müssen, um diesen führen zu dürfen. Folglich muss sich der Jugendliche wegen der Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" verantworten. Durch die Veränderungen an dem Mofa erlosch zudem die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
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