POL-WL: Tageswohnungseinbruch ++ Tostedt - Einbruch in Kirchengemeinde ++ Winsen/Drage - Abbiegeunfall ++ Buchholz - Ohne Führerschein unterwegs
Buchholz/Trelde (ots)
Tageswohnungseinbruch
Am Mittwoch kam es in der Sandstraße zu einem Tageswohnungseinbruch. In der Zeit zwischen 16 und 18.30 Uhr suchten Unbekannte ein Einfamilienhaus heim. Sie hebelten eine rückwärtige Terrassentür auf und durchsuchten verschiedene Räume. Ob tatsächlich etwas gestohlen wurde, ist noch unklar.
Tostedt - Einbruch in Kirchengemeinde
Am Mittwoch morgen, in der Zeit zwischen 00.30 und 08.30 Uhr sind Unbekannte in das Gebäude einer Kirchengemeinde an der Todtglüsinger Straße eingestiegen. Die Täter hebelten ein Kellerfenster auf und bahnten sich durch mehrere verschlossene Türen einen Weg bis in das Obergeschoss. Sie nahmen einen Beamer, drei PC und mehrere Mikrofone an sich und verschwanden damit unbemerkt. Der Gesamtschaden beträgt mehrere tausend Euro.
Zeugen, die in der fraglichen Zeit verdächtige Personen oder Fahrzeuge bemerkt haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 04181/2850 beim Zentralen Kriminaldienst zu melden.
Winsen/Drage - Abbiegeunfall
Auf der L217 kam es am Mittwoch, gegen 16.45 Uhr zu einem Abbiegeunfall. Ein 68-Jähriger Mann war mit seinem VW Golf aus Drage kommend nach links in eine Hofeinfahrt abgebogen. Dabei hatte er allerdings einen entgegen kommenden VW T4 übersehen. Dessen 38-Jähriger Fahrer konnte dem Golf nicht mehr ausweichen. Bei dem Zusammenstoß wurde der T4 gegen den hinter dem Golf fahrenden Volvo V70 eines 44-Jährigen Mannes geschleudert. Der Fahrer des Golf wurde bei dem Unfall leicht verletzt. Die beteiligten Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. Es entstand ein Gesamtschaden von rund 15.000 Euro.
Gleich mehrere Strafverfahren wurden am Mittwoch von der Polizei Buchholz gegen eine 16-Jährige eingeleitet. Die Jugendliche wurde gegen 23 Uhr als Fahrerin eines Kleinkraftrades in der Straße Weg zur Mühle angehalten und kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass die junge Frau gar keinen Führerschein für das Fahrzeug hatte. Die Betriebserlaubnis wies das Fahrzeug außerdem als Mofa mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aus. Bei der weiteren Kontrolle kam heraus, dass das angebrachte Versicherungskennzeichen für ein anderes Mofa ausgegeben worden war.
Gegen die 16-Jährige wurden Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung eingeleitet. Außerdem kommen noch Ordnungswidrigkeiten hinzu, weil die Jugendliche das Kleinkraftrad ohne passende Genehmigung und ohne Versicherungskennzeichen in Betrieb genommen hatte.
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