POL-WL: Zeugin musste beim Landgericht Darmstadt vorgeführt werden.
Winsen/L. (ots)
Donnerstag, 26.04.07 Am Donnerstag gingen zwei Beamte aus der Polizeiinspektion Harburg auf eine weite Dienstreise. Eine 41-jährige Zeugin aus der Elbmarsch musste aufgrund eines Beschlusses zu einer Hauptverhandlung beim Landgericht Darmstadt vorgeführt werden. Die Zeugin hatte angekündigt, nicht zu der am Donnerstag terminierten Hauptverhandlung in einer Betrugssache vor dem Landgericht Darmstadt erscheinen zu wollen. Sie legte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Dies war jedoch keine ausreichende Entschuldigung, da die Reisefähigkeit nach Ansicht des Gerichtes nicht eingeschränkt war. Eine amtsärztliche Untersuchung bestätigte die Reisefähigkeit. Da die Zeugin gegenüber dem Gericht dennoch ein Kommen zur Verhandlung ablehnte, wurde von dort ein Vorführbefehl erlassen. Am Donnerstagmorgen, gegen 06.00 Uhr, suchten zwei Beamte der Polizeiinspektion Harburg die Zeugin bei ihrer Wohnung auf und machten sich mit ihr auf den Weg nach Darmstadt, wo sie termingerecht zur Hauptverhandlung eintraf. Ob die Zeugin für die Kosten des Polizeieinsatzes aufkommen muss, wird noch geprüft.
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