Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (6) Festnahme nach kriminellen Geldeintreibemethoden
Fürth (ots)
Ein 47-jähriger selbstständiger Geschäftsmann mit zeitweiligem Wohnsitz in Fürth zeigte am 17.01.2000 bei der Fürther Staatsanwaltschaft an, dass er sich von einem Geschäftspartner erpresst fühlen würde. Dieser hätte an ihn aus Immobiliengeschäften zweifelhafte Forderungen in Höhe von etwa 400 000 Mark, wobei bereits der Zivilrechtsweg beschritten wäre. Jetzt hätte sich ein Mitarbeiter eines Inkassobüros bei ihm gemeldet und ihn massiv unter Druck gesetzt, zu zahlen.
Der 27-jährige Russe, seit mehreren Jahren in Deutschland lebend, hatte sich einige Tage vorher telefonisch bei dem Geschäftsmann gemeldet und Interesse am Erwerb eines Hauses bekundet. Man verabredete ein Treffen in einem Fürther Hotel. Der Russe lockte den Ahnungslosen unter einem Vorwand in ein gemietetes Hotelzimmer. Dort postierte sich ein Begleiter des Russen an der Tür und der Russe gab den wahren Grund seines Erscheinens bekannt. Der Geschäftsmann fühlte sich eingeschüchtert und wagte nicht, das Zimmer zu verlassen.
Der Russe setzte sich neben den Geschäftsmann auf das Bett und erklärte in bestimmtem Ton die Berechtigung der Forderung. Er erklärte, dass er die Forderung auch an //Kollegen// verkaufen könne, die dann nicht so sanft vorgehen würden wie er. Dadurch in Angst versetzt, übereignete der 47-Jährige seinen Pkw (Wert ca. 18.000 Mark) an den mittlerweile hinzugerufenen Gläubiger. Außerdem übergab er 4.000 DM in bar und unterschrieb bei einem Notar ein Schuldanerkenntnis über 300.000 DM.
Der Gläubiger,ein 34-jähriger Architekt, und der Schuldeneintreiber sind der Meinung, dass die Forderung zurecht besteht. Der Architekt selbst ist auf das ausstehende Geld dringend angewiesen und sah die Einschaltung des privaten Inkassobüros als Möglichkeit, an das Geld zu kommen. Auch gegen ihn laufen Ermittlungen; inwieweit er sich letztlich strafbar gemacht hat, müssen die noch laufenden Ermittlungen zeigen.
Festgenommen wurde der Russe am 20.01.2000. Er hatte sich mit dem Opfer erneut verabredet, um Einsicht in die Versicherungsunterlagen für dessen Wochenendhaus zu nehmen, denn er wollte das Haus anzünden. Die Versicherungssumme sollte dann zur Begleichung der Schulden verwendet werden. Bei diesem Treffen griff die Polizei zu.
Gegen den Russen erließ der Ermittlungsrichter Haftbefehl, der gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an.
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