Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (988) Nach Spielhallenüberfall zwei Tatverdächtige festgenommen
Nürnberg (ots)
Aufmerksamen Zeugen und koordinierten Fahndungsmaßnahmen mehrerer Polizeidienststellen Nürnbergs ist es zu verdanken, dass wenige Minuten nach einem Spielhallenüberfall zwei dringend Tatverdächtige festgenommen werden konnten. Sie hatten Beute und Tatwaffen noch bei sich.
Heute Morgen (28.05.2009) gegen 05:00 Uhr beobachtete eine Zeugin von ihrem Balkon aus zwei Männer, die sich vor einer Spielhalle in der Rollnerstraße in Nürnberg Masken aufzogen und wenig später die Halle betraten. Sofort ließ sie durch ihren Ehemann die Polizei verständigen.
Nur kurze Zeit später erreichte die Einsatzzentrale der Polizei der Notruf der Spielhallenaufsicht. Er sei gerade überfallen worden, zwei Täter seien mit mehreren Tausend Euro geflüchtet.
Bereits alarmiert durch den Anruf des Zeugen, waren bereits Sekunden nach dem Überfall mehrere Streifen verschiedener Polizeidienststellen in die Fahndungsmaßnahmen eingebunden.
Kurz darauf konnte die erste Festnahme gemeldet werden. Ein Beamter der PI Mitte hatte die Verfolgung eines Tatverdächtigen zu Fuß aufgenommen, diesen nach wenigen Metern gestellt und festgenommen. Eine Beamtin verfolgte den zweiten Flüchtenden, der nach kurzer Strecke einer Streife der PI Nürnberg-West in die Arme lief. Auch hier klickten die Handschellen.
Nach bisherigem Ermittlungsstand stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Zur genannten Zeit betraten die beiden 17- und 18-jährigen maskierten Tatverdächtigen die Spielhalle, bedrohten den allein anwesenden Angestellten sowohl mit einer Schusswaffe als auch mit einem Messer und forderten die Herausgabe von Bargeld. Dazu sollte ihr Opfer die Kasse und den Tresor öffnen. Zu guter Letzt unterstrichen sie ihre Forderungen dadurch, dass sie den Mann mehrfach schlugen und traten. Nach dem Überfall flüchteten sie.
Das Räuberduo wurde dem Fachkommissariat der Kripo Nürnberg zur weiteren Sachbearbeitung überstellt. Dort wurde Anzeige wegen schwerer räuberischer Erpressung erstattet.
Die Tatverdächtigen werden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg zur Prüfung der Haftfrage dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg überstellt.
Bert Rauenbusch/hu
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