Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (364) Computerbetrug "Phishing" - Warnhinweis der Polizei
Bad Windsheim (ots)
Wie die Kriminalpolizei Ansbach erst jetzt erfuhr, erschlich sich ein derzeit noch unbekannter Täter die Bankdaten eines 44-Jährigen. Später fehlten mehrere Tausend Euro von seinem Bankkonto. Die Kriminalpolizei Ansbach gibt Tipps, wie Sie sich vor solchen Straftaten schützen können.
Mitte Februar versuchte der Mann aus Uffenheim (Landkreis Neustadt/Aisch - Bad Windsheim) auf seine Online-Banking-Daten zurückzugreifen. Als dies nicht gelang, wurde er aufgefordert, zehn TANn (Transaktionsnummern, ein Begriff im elektronischen Bankgeschäft) einzugeben, was er auch tat. Beim nächsten Besuch seiner Bankseite im Internet musste er feststellen, dass eine Summe von ca. 4.000,-- Euro von seinem Bankkonto fehlte.
Nach ersten Erkenntnissen erhielt der Geschädigte eine fingierte Mail, die den Eindruck erweckte, als stamme sie von seiner Bank, in der er zur Eingabe seiner Transaktionsnummern aufgefordert wurde. In vielen Fällen versuchen die Betrüger über sehr professionell gestaltete Mails an persönliche Daten, Zugangsdaten und Passwörter zu gelangen.
Anlass für die Kripo Ansbach Tipps zu geben, wie Sie sich vor derartigen Straftaten schützen können.
- Nutzen Sie keine Links in E-Mails für das Online-Banking. Löschen Sie solche E-Mails sofort. - Installieren Sie eine Firewall. - Nutzen Sie ein Anti-Viren-Programm. Achten Sie darauf, dass dieses Programm regelmäßig aktualisiert wird. - Achten Sie beim Online-Banking auf eine sichere Verbindung. Diese sind in der Adressleiste des Browsers an den Anfangsbuchstaben "https" im Unterschied zu "http" zu erkennen. - Begrenzen Sie die Höhe der möglichen Überweisungsbeträge beim Online-Banking. - Kontrollieren Sie regelmäßig und unmittelbar nach Transaktionen Ihre Kontobewegungen. Misstrauen ist vor allem angesagt, wenn die Verbindung während des Online-Bankings abbricht oder eine Fehlermeldung angezeigt wird. - Die Transaktionsnummer wird im Bereich des Online-Verfahrens nur als Buchungsbestätigung abgefragt. Niemals als alleinstehende Aufforderung zur Eingabe.
Sollten Sie trotz aller Vorsicht Opfer einer Straftat geworden sein, wenden Sie sich an Ihre nächste Polizeidienststelle und erstatten Sie unverzüglich Anzeige.
Simone Wiesenberg /mh
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