Polizeipräsidium Mittelfranken
POL-MFR: (403) Mehr als 400 Hinweise nach XY - Sendung - Bildveröffentlichung
Nürnberg (ots)
Der Fall eines Mordversuches an einer Nürnberger Prostituierten aus dem Jahr 1995, ausgestrahlt in der ZDF Fahndungssendung XY, am 10.03.2010 hat eine sehr hohe Zuschauerresonanz ausgelöst.
Wie mehrfach und zuletzt mit Meldung 1278 vom 03.07.2009 berichtet haben die Beamten der Nürnberger Mordkommission die Ermittlungen bezüglich eines Mordversuchs an einer 34-jährigen Nürnbergerin, vom 18.05.1995 neu aufgenommen. Aus den 1995 gesicherten Spuren konnte zudem Mithilfe modernster Untersuchungsmethoden DNA-fähiges Material gewonnen werden. Außerdem war unter Mithilfe einer Zeugin ein Phantombild erstellt worden.
Der Fall hat nach Ausstrahlung in der Fahndungssendung eine ungewöhnlich hohe Resonanz bei der Bevölkerung hervorgerufen. Bislang gingen mehr als 400 Anrufe, teils bereits während der Sendung, aber auch bei der Mordkommission in Nürnberg und der Polizeieinsatzzentrale mit Hinweisen ein. Die meisten der Anrufer, die sich zum Teil auch aus den Nachbarländern Schweiz und Österreich meldeten, bezogen sich auf den in der Sendung gezeigten Metallstab. Etliche gaben auch Hinweise zu dem Phantombild.
Die eingegangenen Hinweise werden nun ausgewertet und entsprechend abgearbeitet. So konnte bereits geklärt werden, dass es sich bei dem Metallstab um einen Schwenkhebel für ein Film- und Fotostativ handelt. Dieser Schwenkhebel wurde von einer Firma in Norddeutschland Mitte der 80iger bis Mitte der 90iger Jahre zum Preis zwischen 200 und 400 DM vertrieben. Mit der Herstellerfirma nahmen die Ermittler bereits Kontakt auf.
Nach wie vor sind die Fahnder aber auch an Hinweisen zu dem gezeigten Phantombild interessiert. Wer eine Person kennt die 1995 Ähnlichkeit mit dem Phantombild hatte wird gebeten sich mit dem Kriminaldauerdienst Mittelfranken in Nürnberg unter Telefonnummer: 0911 / 2112-3333 in Verbindung zu setzen.
Für die Aufklärung des Verbrechens ist vom Bayerischen Landeskriminalamt eine Belohnung in Höhe von 1.500 Euro ausgesetzt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Peter Schnellinger /hm
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